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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 194 -
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194 Die Organisierung der Kriegsbeschädigten sorgungssystem für Kriegsbeschädigte geschaffen werden. Das Militär als Träger der Versorgung fiel weg, die Zivilverwaltung war gefordert. Und tatsächlich war das während des Krieges äußerst heterogen und undurchschaubar organisierte Regelwerk  – wenigs- tens auf dem Papier  – bald von einer modernen Gesetzgebung mit klarer Kompetenz- verteilung abgelöst : Das am 25. April 1919 erlassene österreichische Invalidenentschä- digungsgesetz3 galt europaweit als vorbildlich. Es war jedoch keine völlige Neuschaffung, sondern rekurrierte auf Vorarbeiten und brachte viele Diskussionen der Kriegszeit zum Abschluss. Die neuen Versorgungsleistungen und -strukturen etwa bauten vielfach auf Bestehendem auf, bezogen aber die Betroffenen erstmals mit ein. Denn das war ebenfalls eine einschneidende Veränderung : Es trat mit der „Invalidenbewegung“4 ein neuer Prot- agonist auf die politische Bühne. Die Kriegsbeschädigten begannen, sich zu organisieren und eigene Vereine zu gründen. Fürsorgebürokratie und Staatsverwaltung erhielten in den sehr rasch zu beachtlicher Größe anwachsenden Kriegsbeschädigtenverbänden ein Gegenüber, das von nun an nicht mehr wegzudenken war. 7.1 Selbstermächtigung : Die Entstehung einer Gruppe Von einer österreichischen Invalidenbewegung kann man erst ab Ende 1918 sprechen. Trotzdem lohnt es sich, ein paar Monate zurück zu blicken, denn schon im letzten Kriegsjahr gab es unter Kriegsbeschädigten vereinzelt Bestrebungen, eigene Vereine zu schaffen. Glaubt man den rückblickenden Berichten der ersten Nachkriegsjahre, so dürfte der allererste Kriegsbeschädigtenverein in der österreichischen Reichshälfte der am 26. Oktober 1917 in Reichenberg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen- gekommene Bund der Kriegsverletzten gewesen sein. Er konnte seine Tätigkeit jedoch nur „von Mann zu Mann“ entfalten, da das Innenministerium die Erlaubnis zur Ver- einsgründung nicht erteilte und jede Organisierung von Kriegsbeschädigten bei Strafe verbot. Der provisorisch gewählte Obmann wurde in der Folge von der Vereinsbehörde wöchentlich zu Kontrollterminen vorgeladen. Im März 1918 wurden die Statuten dann doch genehmigt, sodass der Verein in den letzten Kriegsmonaten mit Kriegsbeschädig- ten in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Gmünd Fühlung aufnehmen konnte. In Wien gab es eine etwa 50 Personen umfassende Gruppe, deren öffentliche Tätigkeit aber ebenfalls durch die Polizei verhindert wurde. Die von diesem Verein eingereichten Statuten erhielten bis zum Ende des Krieges keine Genehmigung.5 3 StGBl 1919/245. 4 Die zeitgenössische Presse benutzte diesen Ausdruck häufig ; z. B. Der Invalide, Nr. 15 v. 1.8.1919, S.  4. 5 Alle Informationen und Zitate dieses Absatzes aus Bernhard Leppin, Etwas zur Geschichte der Kriegsbe-
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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