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194 Die Organisierung der Kriegsbeschädigten
sorgungssystem für Kriegsbeschädigte geschaffen werden. Das Militär als Träger der
Versorgung fiel weg, die Zivilverwaltung war gefordert. Und tatsächlich war das während
des Krieges äußerst heterogen und undurchschaubar organisierte Regelwerk – wenigs-
tens auf dem Papier – bald von einer modernen Gesetzgebung mit klarer Kompetenz-
verteilung abgelöst : Das am 25. April 1919 erlassene österreichische Invalidenentschä-
digungsgesetz3 galt europaweit als vorbildlich. Es war jedoch keine völlige Neuschaffung,
sondern rekurrierte auf Vorarbeiten und brachte viele Diskussionen der Kriegszeit zum
Abschluss. Die neuen Versorgungsleistungen und -strukturen etwa bauten vielfach auf
Bestehendem auf, bezogen aber die Betroffenen erstmals mit ein. Denn das war ebenfalls
eine einschneidende Veränderung : Es trat mit der „Invalidenbewegung“4 ein neuer Prot-
agonist auf die politische Bühne. Die Kriegsbeschädigten begannen, sich zu organisieren
und eigene Vereine zu gründen. Fürsorgebürokratie und Staatsverwaltung erhielten in
den sehr rasch zu beachtlicher Größe anwachsenden Kriegsbeschädigtenverbänden ein
Gegenüber, das von nun an nicht mehr wegzudenken war.
7.1 Selbstermächtigung : Die Entstehung einer Gruppe
Von einer österreichischen Invalidenbewegung kann man erst ab Ende 1918 sprechen.
Trotzdem lohnt es sich, ein paar Monate zurück zu blicken, denn schon im letzten
Kriegsjahr gab es unter Kriegsbeschädigten vereinzelt Bestrebungen, eigene Vereine
zu schaffen. Glaubt man den rückblickenden Berichten der ersten Nachkriegsjahre, so
dürfte der allererste Kriegsbeschädigtenverein in der österreichischen Reichshälfte der
am 26. Oktober 1917 in Reichenberg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen-
gekommene Bund der Kriegsverletzten gewesen sein. Er konnte seine Tätigkeit jedoch
nur „von Mann zu Mann“ entfalten, da das Innenministerium die Erlaubnis zur Ver-
einsgründung nicht erteilte und jede Organisierung von Kriegsbeschädigten bei Strafe
verbot. Der provisorisch gewählte Obmann wurde in der Folge von der Vereinsbehörde
wöchentlich zu Kontrollterminen vorgeladen. Im März 1918 wurden die Statuten dann
doch genehmigt, sodass der Verein in den letzten Kriegsmonaten mit Kriegsbeschädig-
ten in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Gmünd Fühlung aufnehmen konnte.
In Wien gab es eine etwa 50 Personen umfassende Gruppe, deren öffentliche Tätigkeit
aber ebenfalls durch die Polizei verhindert wurde. Die von diesem Verein eingereichten
Statuten erhielten bis zum Ende des Krieges keine Genehmigung.5
3 StGBl 1919/245.
4 Die zeitgenössische Presse benutzte diesen Ausdruck häufig ; z. B. Der Invalide, Nr. 15 v. 1.8.1919, S. 4.
5 Alle Informationen und Zitate dieses Absatzes aus Bernhard Leppin, Etwas zur Geschichte der Kriegsbe-
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918