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Bestimmungen
konnte sich nur auf „zivile“ Parameter beziehen. Als einziges war noch der vage Begriff
des „Staates“ in der Lage, als Bezugspunkt zu dienen, wie das zumindest bei Adolf
Deutsch anklingt :
„Invaliden mit Stelzbein und Leierkasten wird es nicht mehr geben und keine Krüppel, die
durch Gnade und Mitleid der Mitmenschen ihr Leben fristen. Es werden nur Männer da
sein, die mit starkem Pflichtbewußtsein ihr Opfer dem Staate gebracht haben und jetzt ziel-
bewußt für sich schaffen, um ihren Platz in der Gemeinschaft aller Staatsangehörigen würdig
auszufüllen.“81
Was blieb dann aber übrig, als den Verlust an Erwerbsarbeitsleistung als Kriterium
heranzuziehen ? Alles was – auch jenseits Österreichs – etwa seit den 1880er-Jahren
an Sozialleistungen geschaffen worden war und über die minimale Armenversorgung
hinausging, setzte Erwerbsarbeit voraus.82 Der – männliche – Staatsbürger war ein
erwerbstätiger Bürger ;83 das „Pflichten-Dreieck“ aus Wehrpflicht, Fürsorgepflicht und
Arbeitspflicht, das im Ersten Weltkrieg so treffend formuliert worden war,84 entfal-
tete seine Wirkmacht mehr denn je und war dermaßen fest verankert, dass niemand –
außer dem „Querkopf“ Berthold Beer – auch nur auf die Idee kam, in eine andere
Richtung zu denken. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die An-
wendung einer Kategorie, wie es die MdE eine ist, durchaus auch als Mittel zur Be-
wältigung des Krieges und seiner Folgen verstanden werden kann. Die Transformation
sogar der schlimmsten Verletzungen in nüchterne Prozentzahlen vermittelt auch den
Eindruck der Herstellung von Ordnung, wo zunächst nur namenloses Leiden sichtbar
war. Erst diese Ordnung ermöglichte es aber, bürokratisch zu handeln. Jede Bürokratie,
die
– wie Berthold Beer es 1921 implizit forderte
– eine „Minderung der Lebensquali-
tät“ ganz individuell zu qualifizieren gehabt hätte, wäre wohl zum Scheitern verurteilt
gewesen. Erst die Bewertung einer vermeintlich objektivierbaren Größe ermöglichte
es, die Versorgung der Kriegsbeschädigten als bewältigbares Problem zu definieren.
S.
170–187, hier S.
174 ; 2. Durchführungserlass des BMfsV v. 19.7.1949, Nr. IV-109345-15/49, in : Josef
Fiala, Handbuch der Kriegsopferversorgung (Gebundene Loseblattsammlung), Wien 1952–1965, 20.
Nachtrag v. 1.7.1965.
81 Adolf Deutsch, Merkblatt für Invalide, in : Der Invalide, Nr. 3 v. 1.2.1919, S. 3.
82 In Österreich waren dies ebenso wie in Deutschland insbesondere die Unfallversicherung (1887) und die
Krankenversicherung (1888) ; zu anderen europäischen Länder siehe Gerhard A. Ritter, Der Sozialstaat.
Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, München 1991.
83 Adolf Deutsch spricht an einer Stelle, wo er davor warnt, die Beschädigung zu hoch anzusetzen, gar vom
„zur bürgerlichen Erwerbsunfähigkeit Verurteilten“ ; Deutsch, Schätzung, S. 8.
84 Vgl. Kapitel 3.1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918