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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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237Neue Bestimmungen konnte sich nur auf „zivile“ Parameter beziehen. Als einziges war noch der vage Begriff des „Staates“ in der Lage, als Bezugspunkt zu dienen, wie das zumindest bei Adolf Deutsch anklingt : „Invaliden mit Stelzbein und Leierkasten wird es nicht mehr geben und keine Krüppel, die durch Gnade und Mitleid der Mitmenschen ihr Leben fristen. Es werden nur Männer da sein, die mit starkem Pflichtbewußtsein ihr Opfer dem Staate gebracht haben und jetzt ziel- bewußt für sich schaffen, um ihren Platz in der Gemeinschaft aller Staatsangehörigen würdig auszufüllen.“81 Was blieb dann aber übrig, als den Verlust an Erwerbsarbeitsleistung als Kriterium heranzuziehen ? Alles was  – auch jenseits Österreichs  – etwa seit den 1880er-Jahren an Sozialleistungen geschaffen worden war und über die minimale Armenversorgung hinausging, setzte Erwerbsarbeit voraus.82 Der  – männliche  – Staatsbürger war ein erwerbstätiger Bürger ;83 das „Pflichten-Dreieck“ aus Wehrpflicht, Fürsorgepflicht und Arbeitspflicht, das im Ersten Weltkrieg so treffend formuliert worden war,84 entfal- tete seine Wirkmacht mehr denn je und war dermaßen fest verankert, dass niemand  – außer dem „Querkopf“ Berthold Beer  – auch nur auf die Idee kam, in eine andere Richtung zu denken. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die An- wendung einer Kategorie, wie es die MdE eine ist, durchaus auch als Mittel zur Be- wältigung des Krieges und seiner Folgen verstanden werden kann. Die Transformation sogar der schlimmsten Verletzungen in nüchterne Prozentzahlen vermittelt auch den Eindruck der Herstellung von Ordnung, wo zunächst nur namenloses Leiden sichtbar war. Erst diese Ordnung ermöglichte es aber, bürokratisch zu handeln. Jede Bürokratie, die  – wie Berthold Beer es 1921 implizit forderte  – eine „Minderung der Lebensquali- tät“ ganz individuell zu qualifizieren gehabt hätte, wäre wohl zum Scheitern verurteilt gewesen. Erst die Bewertung einer vermeintlich objektivierbaren Größe ermöglichte es, die Versorgung der Kriegsbeschädigten als bewältigbares Problem zu definieren. S.  170–187, hier S.  174 ; 2. Durchführungserlass des BMfsV v. 19.7.1949, Nr. IV-109345-15/49, in : Josef Fiala, Handbuch der Kriegsopferversorgung (Gebundene Loseblattsammlung), Wien 1952–1965, 20. Nachtrag v. 1.7.1965. 81 Adolf Deutsch, Merkblatt für Invalide, in : Der Invalide, Nr. 3 v. 1.2.1919, S.  3. 82 In Österreich waren dies ebenso wie in Deutschland insbesondere die Unfallversicherung (1887) und die Krankenversicherung (1888) ; zu anderen europäischen Länder siehe Gerhard A. Ritter, Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, München 1991. 83 Adolf Deutsch spricht an einer Stelle, wo er davor warnt, die Beschädigung zu hoch anzusetzen, gar vom „zur bürgerlichen Erwerbsunfähigkeit Verurteilten“ ; Deutsch, Schätzung, S.  8. 84 Vgl. Kapitel 3.1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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