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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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255Resümee : Vergleichende Bewertung des IEG muliert, dann muss diesem Transformationsprozess vom Ist- zum Soll-Zustand eine Definition oder wenigstens eine Vorstellung davon, was als gerecht verstanden wird, zu- grunde liegen. Da das IEG aber die gesamte Gesellschaft betraf, enthält es mithin auch eine Vorstellung davon, wie der Gesetzgeber gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit verstand. Die im IEG vorgenommene Konstruktion zeigt, dass die Gesellschaft in der unmittelbaren Nachkriegszeit als ein differenziertes Gebilde anerkannt wurde, dessen verschiedene Teile auch verschieden zu behandeln waren. Ihren unmittelbarsten Aus- druck fand diese Definition von Gerechtigkeit im Standesschutz, den das IEG dadurch gewährte, dass es die Feststellung der Erwerbseinschränkung nur hinsichtlich jener Tätigkeiten zuließ, die dem Geschädigten aufgrund seiner bisherigen Berufskarriere „billigerweise“ zumutbar waren, sowie in der teilweisen Berücksichtigung von Einkom- men und Bildung bei der Bestimmung der individuellen Rentenhöhe. Das IEG in der Fassung von 1919 dürfte das erste Sozialgesetz in Österreich gewesen sein, das für sich in Anspruch nehmen konnte, tatsächlich alle gesellschaftlichen Schichten zu erfassen und deren Ansprüche im Sinne einer im Gesetz mehr oder weniger explizit gemachten Vorstellung von Gerechtigkeit zu bewerten und abzugelten.142 Andere Sozialgesetze, die schon zuvor erlassen worden waren  – insbesondere das Arbeiterunfallversicherungs- und das Krankenversicherungsgesetz aus dem 19. Jahrhundert sowie das Angestellten- pensionsversicherungsgesetz von 1907  –, mussten sich bloß um Teile der Gesellschaft „kümmern“ und die Frage der Gerechtigkeit daher auch nicht im Hinblick auf die gesamte Gesellschaft, sondern nur im Hinblick auf diese Teile betrachten. Das IEG dagegen, das von Elementen der Fürsorge (im Sinne einer auf Bedürftigkeit abstellen- den Leistungszuerkennung) weitestgehend frei war, kann als Ausdruck des Versuches gelesen werden, einer Gesellschaft in ihrer Gesamtheit gerecht zu werden. Das Modell von Gerechtigkeit, das dem Gesetz zugrunde liegt, gleicht jenem, auf dem der moderne Wohlfahrtsstaat aufgebaut ist :143 Begrenzung von Ansprüchen nach oben, überproportionale Förderung der Benachteiligten, Verbreiterung der Mitte  – oder kurz gesagt : ausgleichende Differenzierung. Das zeigt sich am deutlichsten darin, dass der Gesetzgeber die unterschiedlichen sozialen Ausgangspositionen, die Anspruchs- berechtigte je nach Standeszugehörigkeit hatten, einerseits sehr wohl anerkannte, sie aber andererseits nicht einfach fortschrieb, sondern ganz im Sinne Max Lederers aus- 142 Gesetze außerhalb der Sphäre der Sozialpolitik brachten Vorstellungen von einer gerechten Gesell- schaft wohl schon früher zum Ausdruck, dies gilt insbesondere für Steuergesetze und für das Gesetz über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. 143 Das Lexikon der Politik definiert den Wohlfahrtsstaat als „Träger und Resultat präventiver und nach- träglicher kollektiver Korrektur gesellschaftlich unerwünschter Konsequenzen marktwirtschaftlicher Prozesse“ ; Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze (Hg.), Politische Theorien (= Lexikon der Politik 1), München 1995, S.  697.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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