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255Resümee
: Vergleichende Bewertung des IEG
muliert, dann muss diesem Transformationsprozess vom Ist- zum Soll-Zustand eine
Definition oder wenigstens eine Vorstellung davon, was als gerecht verstanden wird, zu-
grunde liegen. Da das IEG aber die gesamte Gesellschaft betraf, enthält es mithin auch
eine Vorstellung davon, wie der Gesetzgeber gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit
verstand. Die im IEG vorgenommene Konstruktion zeigt, dass die Gesellschaft in der
unmittelbaren Nachkriegszeit als ein differenziertes Gebilde anerkannt wurde, dessen
verschiedene Teile auch verschieden zu behandeln waren. Ihren unmittelbarsten Aus-
druck fand diese Definition von Gerechtigkeit im Standesschutz, den das IEG dadurch
gewährte, dass es die Feststellung der Erwerbseinschränkung nur hinsichtlich jener
Tätigkeiten zuließ, die dem Geschädigten aufgrund seiner bisherigen Berufskarriere
„billigerweise“ zumutbar waren, sowie in der teilweisen Berücksichtigung von Einkom-
men und Bildung bei der Bestimmung der individuellen Rentenhöhe. Das IEG in der
Fassung von 1919 dürfte das erste Sozialgesetz in Österreich gewesen sein, das für sich
in Anspruch nehmen konnte, tatsächlich alle gesellschaftlichen Schichten zu erfassen
und deren Ansprüche im Sinne einer im Gesetz mehr oder weniger explizit gemachten
Vorstellung von Gerechtigkeit zu bewerten und abzugelten.142 Andere Sozialgesetze,
die schon zuvor erlassen worden waren
– insbesondere das Arbeiterunfallversicherungs-
und das Krankenversicherungsgesetz aus dem 19. Jahrhundert sowie das Angestellten-
pensionsversicherungsgesetz von 1907 –, mussten sich bloß um Teile der Gesellschaft
„kümmern“ und die Frage der Gerechtigkeit daher auch nicht im Hinblick auf die
gesamte Gesellschaft, sondern nur im Hinblick auf diese Teile betrachten. Das IEG
dagegen, das von Elementen der Fürsorge (im Sinne einer auf Bedürftigkeit abstellen-
den Leistungszuerkennung) weitestgehend frei war, kann als Ausdruck des Versuches
gelesen werden, einer Gesellschaft in ihrer Gesamtheit gerecht zu werden.
Das Modell von Gerechtigkeit, das dem Gesetz zugrunde liegt, gleicht jenem, auf
dem der moderne Wohlfahrtsstaat aufgebaut ist :143 Begrenzung von Ansprüchen nach
oben, überproportionale Förderung der Benachteiligten, Verbreiterung der Mitte
– oder
kurz gesagt : ausgleichende Differenzierung. Das zeigt sich am deutlichsten darin, dass
der Gesetzgeber die unterschiedlichen sozialen Ausgangspositionen, die Anspruchs-
berechtigte je nach Standeszugehörigkeit hatten, einerseits sehr wohl anerkannte, sie
aber andererseits nicht einfach fortschrieb, sondern ganz im Sinne Max Lederers aus-
142 Gesetze außerhalb der Sphäre der Sozialpolitik brachten Vorstellungen von einer gerechten Gesell-
schaft wohl schon früher zum Ausdruck, dies gilt insbesondere für Steuergesetze und für das Gesetz
über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht.
143 Das Lexikon der Politik definiert den Wohlfahrtsstaat als „Träger und Resultat präventiver und nach-
träglicher kollektiver Korrektur gesellschaftlich unerwünschter Konsequenzen marktwirtschaftlicher
Prozesse“ ; Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze (Hg.), Politische Theorien (= Lexikon der Politik 1),
München 1995, S. 697.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918