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330 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
weiligen Bezirkshauptmannschaften angesiedelt waren ;19 in Wien gab es allerdings
nur ein einziges Invalidenamt, das zunächst in einer Kaserne in einem Außenbezirk
untergebracht war.20 Zum Teil infolge des enormen Zeitdrucks – man befürchtete
Unruhen bei einer weiteren Verzögerung der Rentenauszahlung
–, vor allem aber wohl
aufgrund der Tatsache, dass die Behörden darin völlig unerfahren waren, wie ein derart
komplexes Gesetz, das eine Vielzahl von Leistungen für eine unüberschaubar große
Gruppe von Anspruchsberechtigten normierte, in die Praxis umzusetzen sei, kolla-
bierte dieses Anmeldesystem in Wien praktisch in dem Moment, in dem es in Kraft
gesetzt wurde.
Das Invalidenamt war weder personell noch räumlich auf den Ansturm von Tau-
senden Antragstellern und Antragstellerinnen vorbereitet ; die Verantwortlichen er-
kannten bereits nach wenigen Tagen, dass es bei der Ausstellung der Rentenbescheide
zu massiven Verzögerungen kommen würde. Ein Monat nach dem Inkrafttreten des
IEG – am 1. August 1919 – entschied die Invalidenentschädigungskommission Wien
daher, den Antragstellern21 bis zur endgültigen Berechnung der Rentenhöhe „Vor-
schüsse“ zu gewähren – Vorschüsse auf Renten, deren tatsächliche Höhe noch gar
nicht bekannt war. Wie ein Beamter der zuständigen Sektion im Staatsamt für soziale
Verwaltung festhielt, sei – trotz aller Bedenken – diese „ganze Aktion […], schon
um die Invalidenschaft zu beruhigen, unbedingt notwendig gewesen“.22 Das Problem
der schieren Masse der Antragsteller und Antragstellerinnen war damit aber nicht
gelöst. Selbst die Vorschüsse konnten daher nur schleppend ausbezahlt werden. Das
Invalidenamt Wien wurde von Kriegsbeschädigten und Witwen geradezu überrannt
und sah sich bald außerstande, den Arbeitsanfall in den zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten und mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Der daraufhin um
Unterstützung gebetene Wiener Bürgermeister Jakob Reumann sagte Hilfe zu und
wollte die Auszahlungen zunächst über die magistratischen Bezirksämter abwickeln
lassen. Unglücklicherweise waren deren Kapazitäten aber just zu dieser Zeit äußerst
19 Vgl. Kapitel 8.3.3.
20 Wien XVI, Gablenzgasse 60, Radetzkykaserne.
21 Erlass v. 1.8.1919, Nr. 735/68, zit. nach AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1384, 13931/1921. Die Vor-
schusszahlungen waren nur für Kriegsbeschädigte vorgesehen, weil diese – wenn sie nicht während des
Krieges bereits superarbitriert worden waren und daher schon Versorgungsgebühren (Militärversorgung
und staatliche Unterstützung) bezogen – oft erstmals eine Leistung beantragten. Die Leistungen nach
dem IEG waren außerdem deutlich höher als die Bezüge aus älteren Titeln. Für Hinterbliebene wurde
ein derartiges Vorschusssystem nicht eingerichtet, da sie ohnehin im Bezug von Unterhaltsbeiträgen
standen und sich diese auch der Höhe nach kaum von den Hinterbliebenenrenten nach dem IEG un-
terschieden ; Franz Fahringer/Karl Friedrich Büsch/Hans Liebl (Hg.), Kriegsbeschädigtenfürsorge in
Wien, Niederösterreich und Burgenland von 1914 bis 1929, Wien 1929, S. 78.
22 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1384, 13931/1921.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918