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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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Page - 330 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938

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330 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes weiligen Bezirkshauptmannschaften angesiedelt waren ;19 in Wien gab es allerdings nur ein einziges Invalidenamt, das zunächst in einer Kaserne in einem Außenbezirk untergebracht war.20 Zum Teil infolge des enormen Zeitdrucks  – man befürchtete Unruhen bei einer weiteren Verzögerung der Rentenauszahlung  –, vor allem aber wohl aufgrund der Tatsache, dass die Behörden darin völlig unerfahren waren, wie ein derart komplexes Gesetz, das eine Vielzahl von Leistungen für eine unüberschaubar große Gruppe von Anspruchsberechtigten normierte, in die Praxis umzusetzen sei, kolla- bierte dieses Anmeldesystem in Wien praktisch in dem Moment, in dem es in Kraft gesetzt wurde. Das Invalidenamt war weder personell noch räumlich auf den Ansturm von Tau- senden Antragstellern und Antragstellerinnen vorbereitet ; die Verantwortlichen er- kannten bereits nach wenigen Tagen, dass es bei der Ausstellung der Rentenbescheide zu massiven Verzögerungen kommen würde. Ein Monat nach dem Inkrafttreten des IEG  – am 1. August 1919  – entschied die Invalidenentschädigungskommission Wien daher, den Antragstellern21 bis zur endgültigen Berechnung der Rentenhöhe „Vor- schüsse“ zu gewähren  – Vorschüsse auf Renten, deren tatsächliche Höhe noch gar nicht bekannt war. Wie ein Beamter der zuständigen Sektion im Staatsamt für soziale Verwaltung festhielt, sei  – trotz aller Bedenken  – diese „ganze Aktion […], schon um die Invalidenschaft zu beruhigen, unbedingt notwendig gewesen“.22 Das Problem der schieren Masse der Antragsteller und Antragstellerinnen war damit aber nicht gelöst. Selbst die Vorschüsse konnten daher nur schleppend ausbezahlt werden. Das Invalidenamt Wien wurde von Kriegsbeschädigten und Witwen geradezu überrannt und sah sich bald außerstande, den Arbeitsanfall in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Der daraufhin um Unterstützung gebetene Wiener Bürgermeister Jakob Reumann sagte Hilfe zu und wollte die Auszahlungen zunächst über die magistratischen Bezirksämter abwickeln lassen. Unglücklicherweise waren deren Kapazitäten aber just zu dieser Zeit äußerst 19 Vgl. Kapitel 8.3.3. 20 Wien XVI, Gablenzgasse 60, Radetzkykaserne. 21 Erlass v. 1.8.1919, Nr. 735/68, zit. nach AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1384, 13931/1921. Die Vor- schusszahlungen waren nur für Kriegsbeschädigte vorgesehen, weil diese  – wenn sie nicht während des Krieges bereits superarbitriert worden waren und daher schon Versorgungsgebühren (Militärversorgung und staatliche Unterstützung) bezogen  – oft erstmals eine Leistung beantragten. Die Leistungen nach dem IEG waren außerdem deutlich höher als die Bezüge aus älteren Titeln. Für Hinterbliebene wurde ein derartiges Vorschusssystem nicht eingerichtet, da sie ohnehin im Bezug von Unterhaltsbeiträgen standen und sich diese auch der Höhe nach kaum von den Hinterbliebenenrenten nach dem IEG un- terschieden ; Franz Fahringer/Karl Friedrich Büsch/Hans Liebl (Hg.), Kriegsbeschädigtenfürsorge in Wien, Niederösterreich und Burgenland von 1914 bis 1929, Wien 1929, S.  78. 22 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1384, 13931/1921.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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