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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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333Das Verfahren Finanzressorts zeigt aber auch, dass die Verwaltung zu dieser Zeit  – der Krieg war erst etwas mehr als ein Jahr vorüber  – die Erhaltung des sozialen Friedens über die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren stellte. Obwohl nämlich das Staatsamt für Finanzen die rechtliche Grundlage für die Auszahlung von Vorschüssen bezweifelte, erklärte es „im Hinblick auf die geschaffene Sachlage“ seine Zustimmung zu dem Verfahren, um am Schluss darauf zu drängen, „daß mit allen Mitteln auf eheste endgiltige Bemessung aller und vorzugsweise jener Renten hingewirkt werde, hinsichtlich dere[r] Vorschüsse bewilligt wurden.“32 Dieser Wunsch des Staatsamtes sollte nicht in Erfüllung gehen, das System der „perpetuierten Vorschüsse“ wurde noch nahezu zwei Jahre lang wei- tergeführt.33 10.2.2 Verzögerungen Zwar waren die Probleme bei der Invalidenentschädigungskommission in Wien sicher- lich die größten, aber auch im übrigen Österreich war die Umsetzung des IEG mit Schwierigkeiten verbunden. Die Invalidenentschädigungskommission in Graz beispiels- weise berichtete dem Staatsamt im Dezember 1919, dass von den bis dahin eingelangten 18.500 Rentenanmeldungen 2.000 noch nicht einmal protokolliert und gerade einmal 715 erledigt worden seien. Als Ursache „dieses keineswegs befriedigenden Ergebnisses (welches nach Aeusserung eines jüngst hier erschienenen Abgeordneten des Staatsam- tes für soziale Verwaltung aber immer noch günstiger sein soll als das anderer Länder)“, machte der Leiter der Behörde vor allem das „früher in den heterogensten Berufen tätige Personal“ aus, das „sich einer ihm vollkommen fremden Aufgabe der Bemes- sung der Invalidenrenten  – also im Grunde genommen einfachen, nichtsdestoweniger aber ungemeine Genauigkeit erfordernden Rechnungsarbeit gegenübergestellt sieht.“34 Dieses Personal rekrutiere sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus der Gruppe der Kriegsbeschädigten selbst, die  – häufig ungeschult  – mit den administrativen Aufgaben überfordert waren. Der steirische IEK-Leiter sprach damit ein Problem an, das die Ent- wicklung der Invalidenentschädigungskommissionen noch länger begleiten sollte. Im Staatsamt für soziale Verwaltung war man sich der sozialen Sprengkraft, die diese Schwierigkeiten der Rentenbemessung in sich bargen, bewusst. Als schließlich 32 Die IEK leistete die Zahlungen unter Berufung auf § 20 der 1. VZA zum IEG (StGBl 1919/297), der den Behörden die Möglichkeit einräumte, im Falle eines nachgewiesenen dringenden Bedarfs einen Vorschuss auf die Rente zu gewähren. Das Finanzministerium hielt in seiner Stellungnahme fest, dass die IEK bei ihrer Interpretation dieses Paragrafen über den Rahmen der Bestimmung insofern hinaus- gegangen sei, als die Vorschusszahlungen eigentlich provisorische Rentenbemessungen darstellten ; ebd. 33 Fahringer/Büsch/Liebl, Kriegsbeschädigtenfürsorge, S.  75. 34 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1369, 36328/1919, Schreiben v. 15.12.1919.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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