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333Das
Verfahren
Finanzressorts zeigt aber auch, dass die Verwaltung zu dieser Zeit – der Krieg war
erst etwas mehr als ein Jahr vorüber – die Erhaltung des sozialen Friedens über die
Rechtsstaatlichkeit der Verfahren stellte. Obwohl nämlich das Staatsamt für Finanzen
die rechtliche Grundlage für die Auszahlung von Vorschüssen bezweifelte, erklärte es
„im Hinblick auf die geschaffene Sachlage“ seine Zustimmung zu dem Verfahren, um
am Schluss darauf zu drängen, „daß mit allen Mitteln auf eheste endgiltige Bemessung
aller und vorzugsweise jener Renten hingewirkt werde, hinsichtlich dere[r] Vorschüsse
bewilligt wurden.“32 Dieser Wunsch des Staatsamtes sollte nicht in Erfüllung gehen,
das System der „perpetuierten Vorschüsse“ wurde noch nahezu zwei Jahre lang wei-
tergeführt.33
10.2.2 Verzögerungen
Zwar waren die Probleme bei der Invalidenentschädigungskommission in Wien sicher-
lich die größten, aber auch im übrigen Österreich war die Umsetzung des IEG mit
Schwierigkeiten verbunden. Die Invalidenentschädigungskommission in Graz beispiels-
weise berichtete dem Staatsamt im Dezember 1919, dass von den bis dahin eingelangten
18.500 Rentenanmeldungen 2.000 noch nicht einmal protokolliert und gerade einmal
715 erledigt worden seien. Als Ursache „dieses keineswegs befriedigenden Ergebnisses
(welches nach Aeusserung eines jüngst hier erschienenen Abgeordneten des Staatsam-
tes für soziale Verwaltung aber immer noch günstiger sein soll als das anderer Länder)“,
machte der Leiter der Behörde vor allem das „früher in den heterogensten Berufen
tätige Personal“ aus, das „sich einer ihm vollkommen fremden Aufgabe der Bemes-
sung der Invalidenrenten – also im Grunde genommen einfachen, nichtsdestoweniger
aber ungemeine Genauigkeit erfordernden Rechnungsarbeit gegenübergestellt sieht.“34
Dieses Personal rekrutiere sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus der Gruppe der
Kriegsbeschädigten selbst, die – häufig ungeschult – mit den administrativen Aufgaben
überfordert waren. Der steirische IEK-Leiter sprach damit ein Problem an, das die Ent-
wicklung der Invalidenentschädigungskommissionen noch länger begleiten sollte.
Im Staatsamt für soziale Verwaltung war man sich der sozialen Sprengkraft, die
diese Schwierigkeiten der Rentenbemessung in sich bargen, bewusst. Als schließlich
32 Die IEK leistete die Zahlungen unter Berufung auf § 20 der 1. VZA zum IEG (StGBl 1919/297), der
den Behörden die Möglichkeit einräumte, im Falle eines nachgewiesenen dringenden Bedarfs einen
Vorschuss auf die Rente zu gewähren. Das Finanzministerium hielt in seiner Stellungnahme fest, dass
die IEK bei ihrer Interpretation dieses Paragrafen über den Rahmen der Bestimmung insofern hinaus-
gegangen sei, als die Vorschusszahlungen eigentlich provisorische Rentenbemessungen darstellten ; ebd.
33 Fahringer/Büsch/Liebl, Kriegsbeschädigtenfürsorge, S. 75.
34 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1369, 36328/1919, Schreiben v. 15.12.1919.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918