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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 346 -
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346 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes ligen wirtschaftlichen Verhältnissen“71 völlig absurd geworden sei und ihr Effekt auch „in keinem Verhältnis zu den mit der Durchführung der Rentenverminderung verbun- denen Verwaltungsauslagen“72 stünde. Nach einer Schätzung des Sozialministeriums war bis dahin etwa die Hälfte des bei den Invalidenentschädigungskommissionen an- gestellten Personals damit beschäftigt, die praktische Anwendung des § 29 zu kont- rollieren.73 Die Einkommensgrenze erwies sich insgesamt also als nicht praxistauglich ; sie konnte nur entweder ungerecht oder unsinnig gezogen werden. Der sozialdemokratische Abgeordnete Laurenz Widholz74 wies in der Parlaments- debatte vor der Beschlussfassung der Novelle nochmals auf die erwähnte Inkonsistenz hin, die der umstrittene Paragraf dem IEG einschrieb (ohne allerdings zu erwähnen, dass er, Widholz, 1919, als die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden war, noch keine Einwände dagegen gehabt hatte75). Er führte aus, dass seine Partei „auf dem Standpunkt [stehe], dass bei Zuerkennung einer Invalidenrente nur die objektive Beurteilung seiner körperlichen Beschädigung die Grundlage bilden darf für die Zuerken- nung der Rente. Wenn ein Invalider eingeschätzt ist und festgestellt wird, daß er mit 75 Prozent erwerbsunfähig ist, so geht es wohl nicht gut an, daß man auch noch in Berücksich- tigung zieht, daß er sich durch einen glücklichen Zufall ein Nebeneinkommen erwirbt, und daß dieses dann dazu benutzt wird, ihm die Rente zu kürzen, wenn es eine bestimmte Höhe erreicht hat.“76 Darüber hinaus aber wies Widholz  – der sich darin mit der Argumentation der Re- gierung traf  – auch darauf hin, dass es schon aus rein pragmatischen Gründen höchst sinnvoll wäre, die umstrittene Bestimmung aufzuheben, da man damit zweierlei errei- chen würde : eine Ersparnis aufseiten des Staates und eine Verbesserung des Verhält- nisses zu den Kriegsbeschädigten. Gerade der § 29 habe nämlich dazu beigetragen, „daß wir Jahre hindurch mit den Invaliden ununterbrochen Konflikte hatten, die darin ihren Ausdruck fanden, daß wohl keine  – wenigstens persönlich  – für die Verzögerung der Renten Schuldigen gefunden werden konnten, daß aber gerade infolge des Umstandes, daß unge- heuere Erhebungen über die Zuständigkeit, den Verdienst und eventuelle andere Einkünfte 71 Ebd. 72 Ebd. 73 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1573, Sa 150, 17745/1921. 74 Zu Laurenz Widholz vgl. FN 24 in Kapitel 8.2. 75 Widholz war es, der 1919 dem Parlamentsplenum den Bericht des Sozialausschusses zur Regierungsvor- lage des IEG präsentierte ; vgl. Kapitel 8.1. 76 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 50. Sitzung v. 15.7.1921, S.  1955.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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