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346 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
ligen wirtschaftlichen Verhältnissen“71 völlig absurd geworden sei und ihr Effekt auch
„in keinem Verhältnis zu den mit der Durchführung der Rentenverminderung verbun-
denen Verwaltungsauslagen“72 stünde. Nach einer Schätzung des Sozialministeriums
war bis dahin etwa die Hälfte des bei den Invalidenentschädigungskommissionen an-
gestellten Personals damit beschäftigt, die praktische Anwendung des § 29 zu kont-
rollieren.73 Die Einkommensgrenze erwies sich insgesamt also als nicht praxistauglich ;
sie konnte nur entweder ungerecht oder unsinnig gezogen werden.
Der sozialdemokratische Abgeordnete Laurenz Widholz74 wies in der Parlaments-
debatte vor der Beschlussfassung der Novelle nochmals auf die erwähnte Inkonsistenz
hin, die der umstrittene Paragraf dem IEG einschrieb (ohne allerdings zu erwähnen,
dass er, Widholz, 1919, als die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden war,
noch keine Einwände dagegen gehabt hatte75). Er führte aus, dass seine Partei
„auf dem Standpunkt [stehe], dass bei Zuerkennung einer Invalidenrente nur die objektive
Beurteilung seiner körperlichen Beschädigung die Grundlage bilden darf für die Zuerken-
nung der Rente. Wenn ein Invalider eingeschätzt ist und festgestellt wird, daß er mit 75
Prozent erwerbsunfähig ist, so geht es wohl nicht gut an, daß man auch noch in Berücksich-
tigung zieht, daß er sich durch einen glücklichen Zufall ein Nebeneinkommen erwirbt, und
daß dieses dann dazu benutzt wird, ihm die Rente zu kürzen, wenn es eine bestimmte Höhe
erreicht hat.“76
Darüber hinaus aber wies Widholz – der sich darin mit der Argumentation der Re-
gierung traf – auch darauf hin, dass es schon aus rein pragmatischen Gründen höchst
sinnvoll wäre, die umstrittene Bestimmung aufzuheben, da man damit zweierlei errei-
chen würde : eine Ersparnis aufseiten des Staates und eine Verbesserung des Verhält-
nisses zu den Kriegsbeschädigten. Gerade der § 29 habe nämlich dazu beigetragen,
„daß wir Jahre hindurch mit den Invaliden ununterbrochen Konflikte hatten, die darin ihren
Ausdruck fanden, daß wohl keine
– wenigstens persönlich
– für die Verzögerung der Renten
Schuldigen gefunden werden konnten, daß aber gerade infolge des Umstandes, daß unge-
heuere Erhebungen über die Zuständigkeit, den Verdienst und eventuelle andere Einkünfte
71 Ebd.
72 Ebd.
73 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1573, Sa 150, 17745/1921.
74 Zu Laurenz Widholz vgl. FN 24 in Kapitel 8.2.
75 Widholz war es, der 1919 dem Parlamentsplenum den Bericht des Sozialausschusses zur Regierungsvor-
lage des IEG präsentierte ; vgl. Kapitel 8.1.
76 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 50. Sitzung v. 15.7.1921, S. 1955.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918