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oder Neustart ?
– Die 7. Novelle
nicht von Anfang an so angelegt gewesen, doch die Abwertung dieser Renten hatte er
bereits 1920 ohne Protest akzeptiert.96
Die Idee, den Leichtbeschädigten den Rentenanspruch zugunsten der Schwerbe-
schädigten ganz zu streichen, war im Mai 1921 erstmals aufgetaucht. Lanciert worden
war diese scheinbar ketzerische Idee allerdings nicht vom Zentralverband, sondern
vom Reichsverband kriegsbeschädigter Intellektueller.97 Das damals an das Bundesminis-
terium gerichtete Schreiben des Verbandes enthält vor allem Forderungen im Hinblick
auf eine Reform des § 29, nimmt aber vermeintliche Einwände wegen der Unfinan-
zierbarkeit der unterbreiteten Vorschläge selbst vorweg, indem es die Finanzierung des
Mehraufwandes infolge des Wegfalls der in § 29 normierten Einkommensgrenze quasi
durch eine (befristete) Solidarabgabe der Leichtbeschädigten anregt. Diese könnten
„das Opfer bringen, um ihren schwerer geschädigten Kameraden eine Versorgung zu
ermöglichen, auf eine Rentenzahlung so lange zu verzichten, als dem verarmten Staat
keine anderen Bedeckungsmöglichkeiten offen stehen.“98 Zur Zeit seiner Einbringung
hatte dieser Vorschlag keinerlei Konsequenzen ; der Gedanke, dass Leichtbeschädigte
zugunsten von Schwerbeschädigten auf ihre Renten verzichten könnten, stand je-
doch – das wird in dem Schreiben ersichtlich – bereits im Raum. Der Zentralverband
äußerte sich dazu 1921 nicht.
Ein Jahr später, im Mai 1922, waren die zuletzt im November des Vorjahres er-
höhten Teuerungszulagen durch die Inflation erneut so krass entwertet, dass eine
Novellierung des IEG wieder unausweichlich schien. Es war nicht so, dass die Funk-
tionäre des Zentralverbandes in die neuerlichen Verhandlungen den expliziten Vor-
schlag eingebracht hätten, die Renten der Leichtbeschädigten zu streichen, doch aus
dem Verhandlungsprotokoll wird deutlich, dass es in diesem Punkt gegen den Ge-
setzesentwurf kaum Widerstand gab.99 Das nun zum siebenten Mal – und diesmal
96 Vor der Beschlussfassung der 1. Novelle zum IEG (BGBl 1920/197) hatte der Zentralverband zwar
noch gefordert, dass die Teuerungszulagen in allen Rentenstufen um 150 % erhöht werden sollten, doch
nachdem das Parlament sich dann für die Staffelung der Teuerungszulagen entschieden hatte, drückte
der Invalide trotzdem Zufriedenheit über die Durchsetzung seiner Forderung aus ; „Erhöhung der Teu-
erungszulagen“, in : Der Invalide, Nr. 9 v. 1.5.1920, S. 1.
97 Vgl. zu diesem Verein Kapitel 9.1.2.2.
98 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1385, 16566/1921, RVerb/Int an BMfsV v. Mai 1921.
99 Ebd., Kt. 1399, 13509/1922, Sitzung der Invalidenfürsorgekommission, v. 22. und 23.5.1922. Im Feb-
ruar 1922 hatte der Zentralverband der Regierung eine Denkschrift übergeben, die seine Forderungen
im Hinblick auf eine neuerliche Novellierung des IEG enthielt. Darin findet sich u. a. der Vorschlag,
die Teuerungszulagen für die beiden untersten Rentenstufen ganz abzuschaffen. Angesichts der zu die-
ser Zeit herrschenden Inflation war dieser Vorschlag praktisch gleichbedeutend mit einer Abfertigung
der Empfänger dieser Renten. Die Denkschrift ist abgedruckt in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 3 v.
20.2.1922, S. 1 und Nr. 4 v. 15.4.1922, S. 1f.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918