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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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351Adaptierung oder Neustart ?  – Die 7. Novelle nicht von Anfang an so angelegt gewesen, doch die Abwertung dieser Renten hatte er bereits 1920 ohne Protest akzeptiert.96 Die Idee, den Leichtbeschädigten den Rentenanspruch zugunsten der Schwerbe- schädigten ganz zu streichen, war im Mai 1921 erstmals aufgetaucht. Lanciert worden war diese scheinbar ketzerische Idee allerdings nicht vom Zentralverband, sondern vom Reichsverband kriegsbeschädigter Intellektueller.97 Das damals an das Bundesminis- terium gerichtete Schreiben des Verbandes enthält vor allem Forderungen im Hinblick auf eine Reform des § 29, nimmt aber vermeintliche Einwände wegen der Unfinan- zierbarkeit der unterbreiteten Vorschläge selbst vorweg, indem es die Finanzierung des Mehraufwandes infolge des Wegfalls der in § 29 normierten Einkommensgrenze quasi durch eine (befristete) Solidarabgabe der Leichtbeschädigten anregt. Diese könnten „das Opfer bringen, um ihren schwerer geschädigten Kameraden eine Versorgung zu ermöglichen, auf eine Rentenzahlung so lange zu verzichten, als dem verarmten Staat keine anderen Bedeckungsmöglichkeiten offen stehen.“98 Zur Zeit seiner Einbringung hatte dieser Vorschlag keinerlei Konsequenzen ; der Gedanke, dass Leichtbeschädigte zugunsten von Schwerbeschädigten auf ihre Renten verzichten könnten, stand je- doch  – das wird in dem Schreiben ersichtlich  – bereits im Raum. Der Zentralverband äußerte sich dazu 1921 nicht. Ein Jahr später, im Mai 1922, waren die zuletzt im November des Vorjahres er- höhten Teuerungszulagen durch die Inflation erneut so krass entwertet, dass eine Novellierung des IEG wieder unausweichlich schien. Es war nicht so, dass die Funk- tionäre des Zentralverbandes in die neuerlichen Verhandlungen den expliziten Vor- schlag eingebracht hätten, die Renten der Leichtbeschädigten zu streichen, doch aus dem Verhandlungsprotokoll wird deutlich, dass es in diesem Punkt gegen den Ge- setzesentwurf kaum Widerstand gab.99 Das nun zum siebenten Mal  – und diesmal 96 Vor der Beschlussfassung der 1. Novelle zum IEG (BGBl 1920/197) hatte der Zentralverband zwar noch gefordert, dass die Teuerungszulagen in allen Rentenstufen um 150 % erhöht werden sollten, doch nachdem das Parlament sich dann für die Staffelung der Teuerungszulagen entschieden hatte, drückte der Invalide trotzdem Zufriedenheit über die Durchsetzung seiner Forderung aus ; „Erhöhung der Teu- erungszulagen“, in : Der Invalide, Nr. 9 v. 1.5.1920, S.  1. 97 Vgl. zu diesem Verein Kapitel 9.1.2.2. 98 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1385, 16566/1921, RVerb/Int an BMfsV v. Mai 1921. 99 Ebd., Kt. 1399, 13509/1922, Sitzung der Invalidenfürsorgekommission, v. 22. und 23.5.1922. Im Feb- ruar 1922 hatte der Zentralverband der Regierung eine Denkschrift übergeben, die seine Forderungen im Hinblick auf eine neuerliche Novellierung des IEG enthielt. Darin findet sich u. a. der Vorschlag, die Teuerungszulagen für die beiden untersten Rentenstufen ganz abzuschaffen. Angesichts der zu die- ser Zeit herrschenden Inflation war dieser Vorschlag praktisch gleichbedeutend mit einer Abfertigung der Empfänger dieser Renten. Die Denkschrift ist abgedruckt in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 3 v. 20.2.1922, S.  1 und Nr. 4 v. 15.4.1922, S.  1f.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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