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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 384 -
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384 Staatliche Fürsorge jenseits des Invalidenentschädigungsgesetzes seien […], und daß es nur der Böswilligkeit und Einsichtslosigkeit der verschiedenen Inva- lidenamtsleiter, Sozialausschüsse der Invalidenentschädigungskommissionen, der Beamten der Ministerien […] zuzuschreiben ist, daß so viele Ansuchen […] der Kriegsopfer abge- wiesen […] werden.“61 Den Mitgliedern wurde gleichzeitig empfohlen, künftig doch mehr Eigeninitiative zu zeigen : „Es ist falsch, immer und einzig allein alle Hilfe vom Staate […] zu erwarten“.62 Das endgültige Aus für die Spielabgabe kam, wie erwähnt, Ende März 1923. Von einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sah die Bundesregierung angesichts „des geringen Ertrages der Spielabgabe und der verhältnismäßig hohen Einhebungskosten“63 ab. Allerdings wurde die Abgabe nicht völlig ersatzlos gestrichen. So wie es die Gastwirte immer wieder gefordert hatten, konnten durch eine Erhöhung der Gebühr des bestehenden Spielkartenstempels64 neue Mittel für die Kriegsbeschä- digtenfürsorge gewonnen werden.65 Gleichzeitig verabschiedete das Parlament ein weiteres Gesetz,66 mit welchem dem nahezu erschöpften Kriegsopferfonds bis 1925 jährliche Mittel aus dem Budget zugesichert wurden. „Die mit der Durchführung des Spielabgabengesetzes gemachten Erfahrungen ließen be- kanntlich eine Verlängerung dieser Einrichtung nicht wünschenswert erscheinen, zumal diese Abgabe auf die Dauer als lästiger Zwang empfunden wurde und damit die allgemeine Sympathie für die Kriegsopfer zu beeinträchtigen drohte.“67 Mit diesen Worten leitete der Finanz- und Budgetausschuss des Parlamentes den Antrag auf das eben erwähnte Gesetz ein, mit dem allgemeine Budgetmittel in den Kriegsopferfonds gepumpt werden sollten. Auch wenn man die wütenden Proteste aus den Reihen der Gastwirte nicht überbewerten darf  – ihren Funktionären blieb als Interessenvertretern nichts anderes übrig, als gegen die Spielabgabe zu protestieren  –, 61 „Drohende Erschöpfung des Kriegsopferverbandes“, in : Der Invalide, Nr. 5 v. 15.5.1922, S.  1f, hier S.  1. 62 Ebd. 63 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1923, Beilage Nr. 1440, S.  1. 64 Vgl. FN 23 in diesem Kapitel. 65 BGBl 1923/278. Die Zweckwidmung der Mehreinnahmen für die Kriegsbeschädigtenfürsorge wird im Gesetz mit keinem Wort erwähnt, lediglich die Begründung des Gesetzesantrages in der Regierungsvor- lage hält dies fest ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1923, Beilage Nr. 1440. 66 BGBl 1923/279. 67 Für das Jahr 1923 waren 400 Mio. Kr vorgesehen, für das Jahr 1924 500 Mio. Kr ; für das Jahr 1925 enthielt das Gesetz keine konkrete Zahl, allerdings verweist die parlamentarische Vorlage darauf, dass die Regierung zugesichert habe, auch für dieses Jahr 500 Mio. Kr bereitzustellen ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1923, Beilage Nr. 1505, S.  1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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