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384 Staatliche Fürsorge jenseits des Invalidenentschädigungsgesetzes
seien […], und daß es nur der Böswilligkeit und Einsichtslosigkeit der verschiedenen Inva-
lidenamtsleiter, Sozialausschüsse der Invalidenentschädigungskommissionen, der Beamten
der Ministerien […] zuzuschreiben ist, daß so viele Ansuchen […] der Kriegsopfer abge-
wiesen […] werden.“61
Den Mitgliedern wurde gleichzeitig empfohlen, künftig doch mehr Eigeninitiative zu
zeigen : „Es ist falsch, immer und einzig allein alle Hilfe vom Staate […] zu erwarten“.62
Das endgültige Aus für die Spielabgabe kam, wie erwähnt, Ende März 1923. Von
einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sah die Bundesregierung
angesichts „des geringen Ertrages der Spielabgabe und der verhältnismäßig hohen
Einhebungskosten“63 ab. Allerdings wurde die Abgabe nicht völlig ersatzlos gestrichen.
So wie es die Gastwirte immer wieder gefordert hatten, konnten durch eine Erhöhung
der Gebühr des bestehenden Spielkartenstempels64 neue Mittel für die Kriegsbeschä-
digtenfürsorge gewonnen werden.65 Gleichzeitig verabschiedete das Parlament ein
weiteres Gesetz,66 mit welchem dem nahezu erschöpften Kriegsopferfonds bis 1925
jährliche Mittel aus dem Budget zugesichert wurden.
„Die mit der Durchführung des Spielabgabengesetzes gemachten Erfahrungen ließen be-
kanntlich eine Verlängerung dieser Einrichtung nicht wünschenswert erscheinen, zumal
diese Abgabe auf die Dauer als lästiger Zwang empfunden wurde und damit die allgemeine
Sympathie für die Kriegsopfer zu beeinträchtigen drohte.“67
Mit diesen Worten leitete der Finanz- und Budgetausschuss des Parlamentes den
Antrag auf das eben erwähnte Gesetz ein, mit dem allgemeine Budgetmittel in den
Kriegsopferfonds gepumpt werden sollten. Auch wenn man die wütenden Proteste
aus den Reihen der Gastwirte nicht überbewerten darf – ihren Funktionären blieb als
Interessenvertretern nichts anderes übrig, als gegen die Spielabgabe zu protestieren –,
61 „Drohende Erschöpfung des Kriegsopferverbandes“, in : Der Invalide, Nr. 5 v. 15.5.1922, S. 1f, hier S. 1.
62 Ebd.
63 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1923, Beilage Nr. 1440, S. 1.
64 Vgl. FN 23 in diesem Kapitel.
65 BGBl 1923/278. Die Zweckwidmung der Mehreinnahmen für die Kriegsbeschädigtenfürsorge wird im
Gesetz mit keinem Wort erwähnt, lediglich die Begründung des Gesetzesantrages in der Regierungsvor-
lage hält dies fest ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1923, Beilage Nr. 1440.
66 BGBl 1923/279.
67 Für das Jahr 1923 waren 400 Mio. Kr vorgesehen, für das Jahr 1924 500 Mio. Kr ; für das Jahr 1925
enthielt das Gesetz keine konkrete Zahl, allerdings verweist die parlamentarische Vorlage darauf, dass
die Regierung zugesichert habe, auch für dieses Jahr 500 Mio. Kr bereitzustellen ; Sten. Prot. NR 1. GP,
III. Session, 1923, Beilage Nr. 1505, S. 1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918