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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 397 -
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397Kriegsbeschädigte Bundesangestellte einigen irrelevanten, die Staatsfinanzen nicht betreffenden Punkten im Erlasswege eine Regelung zu schaffen,16 der Druck des Zentralverbandes ließ das Finanzressort aber schließlich resignieren, denn im Oktober 1920 teilte es der Staatskanzlei mit, dass ab nun das Staatsamt für soziale Versorgung die Verhandlungen mit den Kriegs- beschädigten leite.17 Im Zuge der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage holte das So- zialressort in der Folge auch die Stellungnahme des Verwaltungsrechtsexperten Carl Brockhausen18 ein, der ein  – gelinde gesagt  – vernichtendes Urteil über das geplante Gesetzesvorhaben abgab. „1.) Nicht das Bedürfnis des Staates ist massgebend für die Schaffung pragmatischer [un- kündbarer, AdA] Dienststellen, sondern das Bedürfnis der Kandidaten pragmatisch ange- stellt [zu] werden. Der bisherige Zustand war der : vorerst muss sich die Notwendigkeit nach Creirung [sic] des Postens ergeben haben, dann erst erhebt sich die Frage, wer ihn bekommt ; dieser [sic] grundlegende Anstellungsprinzip wird hier umgekehrt. 2.) […] Rückkehr zu einem überwundenen Pfründensystem […] : Um der Versorgung willen erhält der Betreffende eine Praebende [Pfründe, AdA] ; er übt staatliche Funktionen aus, die man ihm, wenn die Versorgungsabsicht nicht vorläge, vielleicht nicht übertragen hätte. Er kann ein Hemmnis im Räderwerk der Staatsmaschine werden, das besser nicht vorhanden wäre. […] 4.) […] Hier wird eine Personengruppe aufgestellt, die subjektive Rechte erhält, angestellt zu werden  – ein Novum.“19 Der streng verwaltungsrechtliche Standpunkt, der aus den Worten Brockhausens spricht, hatte kein Verständnis für die Vermischung von Sozialpolitik und Beamten- dienstrecht und sah die Probleme voraus, die eine Privilegierung der Kriegsbeschädig- ten im Staatsdienst bei einer Verringerung des Personalstandes bringen würde. Obwohl es schwer vorstellbar ist, dass die beteiligten Beamten im Sozialressort nicht zu denselben Schlüssen hätten kommen können oder auch tatsächlich gekom- men sind, wurde Anfang Dezember 1920 eine Regierungsvorlage für ein Gesetz über das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bundesangestellten im Parlament einge- bracht.20 Abgesehen vom Druck, den die Kriegsbeschädigtenorganisationen in dieser Frage auszuüben vermochten, war wohl auch die Tatsache, dass mit dem Invaliden- 16 Ebd., Kt. 1562, Sa 115, 29463/20. 17 Ebd., Kt. 1562, Sa 115, 29463/20, StAfF an Staatskanzlei v. 19.10.1920. 18 Dr. Carl Brockhausen (*1859, †1951), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht in Wien ; Neue deut- sche Biographie, Bd. 2, Berlin 1955, S.  627. 19 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1562, Sa 115, 30563/20. 20 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 6. Sitzung v. 4.12.1920 ; ebd., III. Session, 1920, Beilage Nr. 82.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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