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397Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
einigen irrelevanten, die Staatsfinanzen nicht betreffenden Punkten im Erlasswege
eine Regelung zu schaffen,16 der Druck des Zentralverbandes ließ das Finanzressort
aber schließlich resignieren, denn im Oktober 1920 teilte es der Staatskanzlei mit,
dass ab nun das Staatsamt für soziale Versorgung die Verhandlungen mit den Kriegs-
beschädigten leite.17 Im Zuge der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage holte das So-
zialressort in der Folge auch die Stellungnahme des Verwaltungsrechtsexperten Carl
Brockhausen18 ein, der ein – gelinde gesagt – vernichtendes Urteil über das geplante
Gesetzesvorhaben abgab.
„1.) Nicht das Bedürfnis des Staates ist massgebend für die Schaffung pragmatischer [un-
kündbarer, AdA] Dienststellen, sondern das Bedürfnis der Kandidaten pragmatisch ange-
stellt [zu] werden. Der bisherige Zustand war der : vorerst muss sich die Notwendigkeit nach
Creirung [sic] des Postens ergeben haben, dann erst erhebt sich die Frage, wer ihn bekommt ;
dieser [sic] grundlegende Anstellungsprinzip wird hier umgekehrt.
2.) […] Rückkehr zu einem überwundenen Pfründensystem […] : Um der Versorgung
willen erhält der Betreffende eine Praebende [Pfründe, AdA] ; er übt staatliche Funktionen
aus, die man ihm, wenn die Versorgungsabsicht nicht vorläge, vielleicht nicht übertragen
hätte. Er kann ein Hemmnis im Räderwerk der Staatsmaschine werden, das besser nicht
vorhanden wäre. […]
4.) […] Hier wird eine Personengruppe aufgestellt, die subjektive Rechte erhält, angestellt
zu werden – ein Novum.“19
Der streng verwaltungsrechtliche Standpunkt, der aus den Worten Brockhausens
spricht, hatte kein Verständnis für die Vermischung von Sozialpolitik und Beamten-
dienstrecht und sah die Probleme voraus, die eine Privilegierung der Kriegsbeschädig-
ten im Staatsdienst bei einer Verringerung des Personalstandes bringen würde.
Obwohl es schwer vorstellbar ist, dass die beteiligten Beamten im Sozialressort
nicht zu denselben Schlüssen hätten kommen können oder auch tatsächlich gekom-
men sind, wurde Anfang Dezember 1920 eine Regierungsvorlage für ein Gesetz über
das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bundesangestellten im Parlament einge-
bracht.20 Abgesehen vom Druck, den die Kriegsbeschädigtenorganisationen in dieser
Frage auszuüben vermochten, war wohl auch die Tatsache, dass mit dem Invaliden-
16 Ebd., Kt. 1562, Sa 115, 29463/20.
17 Ebd., Kt. 1562, Sa 115, 29463/20, StAfF an Staatskanzlei v. 19.10.1920.
18 Dr. Carl Brockhausen (*1859, †1951), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht in Wien ; Neue deut-
sche Biographie, Bd. 2, Berlin 1955, S. 627.
19 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1562, Sa 115, 30563/20.
20 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 6. Sitzung v. 4.12.1920 ; ebd., III. Session, 1920, Beilage Nr. 82.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918