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398 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
beschäftigungsgesetz21 kurz zuvor eine Bestimmung verabschiedet worden war, die
private Unternehmer unter bestimmten Bedingungen verpflichtete, Kriegsbeschädigte
einzustellen, mit dafür verantwortlich, dass die Regierung unter Zugzwang stand.22
Die Begründung, die der christlichsoziale Ausschussberichterstatter, der Abgeordnete
Hans Steinegger, für die Notwendigkeit des Gesetzes über das Dienstverhältnis der
kriegsbeschädigten Bundesangestellten lieferte, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkens-
wert. Wohl unbewusst erklärte Steinegger das Fundamentalprinzip des österreichi-
schen Weges der Kriegsopferversorgung – staatliche Entschädigung des Teilverlustes
von Arbeitskraft – für gescheitert, wenn er das neu eingebrachte und nun im Sozial-
ausschuss beratene Gesetz als „neuen Weg“ bezeichnet, den zu beschreiten notwendig
geworden sei, nachdem „Maßnahmen, die auf dem Geldwerte aufgebaut waren, [sich]
als nicht mehr vollwirksam erwiesen“ hätten – mit anderen Worten : Von der Rente
könne keiner leben.23 Kein Wort mehr davon, dass die Rente in der Mehrzahl der Fälle
keineswegs so angelegt war, dass sie allein die Lebensgrundlage hätte bilden sollen.
Steinegger vermischt hier das zweifellos große Problem der hohen Inflation mit dem
offenbar ebenso großen, aber völlig anders gelagerten Problem der Arbeitslosigkeit
unter den Kriegsbeschädigten. Ohne dass es explizit ausgesprochen und womöglich
auch ohne dass es erkannt wurde, offenbarte sich in der Diskussion um das Gesetz
für die kriegsbeschädigten Bundesangestellten die Fragilität und die zweifelhafte Pra-
xistauglichkeit des theoretischen Konzepts der Kriegsopferversorgung : Die Rechnung
„staatliche Entschädigung für die verlorene Arbeitskraft + individueller Einsatz der
verbliebenen Arbeitskraft = 100 % Lebensgrundlage“ wollte in der Praxis nicht auf-
gehen. Das alles entscheidende Kriterium der MdE war eben nicht nur ein simples
Recheninstrument, das es erlaubte, die Höhe einer Entschädigung transparent zu be-
rechnen, sondern es machte gewissermaßen auch den Makel der Nicht-Vollwertigkeit
amtlich. Wie oben bereits angedeutet, zierten sich Arbeitgeber – private ebenso wie
öffentliche –, Arbeitskräfte zu beschäftigen, denen ein „körperlicher Mangel“ behörd-
lich attestiert worden war.24
Die Frage, die niemals explizit gestellt wurde und dennoch im Hintergrund immer
präsent blieb, war jene nach der ursächlichen Motivation für die Gewährung der un-
terschiedlichen Begünstigungen im Hinblick auf die Beschäftigung : Sollten die Maß-
21 StGBl 1920/459. Vgl. dazu ausführlich Kapitel 12.3.
22 Die Regierung hatte noch versucht, den Kreis der Anspruchsberechtigten insofern zu begrenzen, als nur
Kriegsbeschädigte mit einer MdE von wenigstens 25 % begünstigt sein sollten, doch der Sozialausschuss
setzte diese Grenze auf die aus dem IEG bekannte Marke von 15 % herab ; Sten. Prot. NR 1. GP, III.
Session, 1921, Beilage Nr. 147, S. 1.
23 Ebd., III. Session, 14. Sitzung v. 27.1.1921, S. 396.
24 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1562, Sa 115, 20388/20, Schreiben v. 12.2.1920.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918