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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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402 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration dass die Bestimmungen des Angestelltenabbaugesetz „auf alle Bundesangestellte, also auch auf die […] in das pragmatische oder unkündbare Dienstverhältnis überführten Kriegsbeschädigten Anwendung finden“ sollte.40 So dürftig das Wissen darüber ist, wie viele Kriegsbeschädigte durch das Gesetz von Anfang 1921 tatsächlich eine vermeintlich unkündbare Stelle im Bundesdienst erhalten hatten, so wenig lässt sich feststellen, wie viele von ihnen auf Basis des An- gestelltenabbaugesetzes diese Stelle wieder verloren. Im Herbst 1923 erklärte Maxi- milian Brandeisz, der Vorsitzende des Landesverbandes Wien des Zentralverbandes, jedenfalls ernüchtert : „Die Unterbringung von Kriegsbeschädigten im Staatsdienst kann naturgemäß keine Lösung des schwierigen Problems bedeuten. In Österreich wurden die Kriegsbeschädigten im Zuge der ,Sanierung‘ vom Staate zuerst [HdA] abgebaut und brotlos gemacht.“41 Es war wohl bereits bei der Beschlussfassung im Jänner 1921 „naturgemäß“ keine rea- listische Option gewesen, Kriegsbeschädigte durch eine Anstellung in einem Apparat abzusichern, der, wie alle wussten, ohnehin überdimensioniert war. Im Rückblick blieb der Versuch, sie durch die Unterbringung im Staatsdienst zu versorgen, für die über- wiegende Zahl der Kriegsbeschädigten lediglich eine weitere unbefriedigende und er- folglose Episode. 12.1.3 Protokollarinvalide Wie schwierig es war, durch die gesetzlich normierte Begünstigung eine Treffsicher- heit herzustellen, zeigt eine Problematik, die das Gesetz über das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bundesangestellten praktisch von Anfang an begleitete und die von den Eingeweihten nur unter dem Schlagwort „Protokollarinvalide“ abgehandelt wurde. Obwohl das Gesetz eigentlich für jenen Personenkreis gedacht war, dessen An- gehörige erst nach ihrer Beschädigung in den Staatsdienst getreten waren, sah es auch Begünstigungen für Staatsbedienstete vor, die bereits pragmatisierte Beamte gewesen waren. In diesen Fällen konnte es klarerweise nicht die Verfestigung des Anstellungs- verhältnisses sein, die gewährt wurde, sondern es musste ein anderes Privileg geschaf- fen werden. Daher bestand die Begünstigung hier in der doppelten Anrechnung von Dienstzeiten. Offenbar führte diese Bestimmung aber dazu, dass sich Beamte plötzlich 40 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1408, 38702/1922, Erlass v. 27.11.1922, Nr. 37536/22. 41 Maximilian Brandeisz, Arbeitsfürsorge für Kriegsbeschädigte, in : Der Invalide, Nr. 2 v. 1.10.1923, S.  1–3, hier S.  1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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