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402 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
dass die Bestimmungen des Angestelltenabbaugesetz „auf alle Bundesangestellte, also
auch auf die […] in das pragmatische oder unkündbare Dienstverhältnis überführten
Kriegsbeschädigten Anwendung finden“ sollte.40
So dürftig das Wissen darüber ist, wie viele Kriegsbeschädigte durch das Gesetz
von Anfang 1921 tatsächlich eine vermeintlich unkündbare Stelle im Bundesdienst
erhalten hatten, so wenig lässt sich feststellen, wie viele von ihnen auf Basis des An-
gestelltenabbaugesetzes diese Stelle wieder verloren. Im Herbst 1923 erklärte Maxi-
milian Brandeisz, der Vorsitzende des Landesverbandes Wien des Zentralverbandes,
jedenfalls ernüchtert :
„Die Unterbringung von Kriegsbeschädigten im Staatsdienst kann naturgemäß keine Lösung
des schwierigen Problems bedeuten. In Österreich wurden die Kriegsbeschädigten im Zuge
der ,Sanierung‘ vom Staate zuerst [HdA] abgebaut und brotlos gemacht.“41
Es war wohl bereits bei der Beschlussfassung im Jänner 1921 „naturgemäß“ keine rea-
listische Option gewesen, Kriegsbeschädigte durch eine Anstellung in einem Apparat
abzusichern, der, wie alle wussten, ohnehin überdimensioniert war. Im Rückblick blieb
der Versuch, sie durch die Unterbringung im Staatsdienst zu versorgen, für die über-
wiegende Zahl der Kriegsbeschädigten lediglich eine weitere unbefriedigende und er-
folglose Episode.
12.1.3 Protokollarinvalide
Wie schwierig es war, durch die gesetzlich normierte Begünstigung eine Treffsicher-
heit herzustellen, zeigt eine Problematik, die das Gesetz über das Dienstverhältnis der
kriegsbeschädigten Bundesangestellten praktisch von Anfang an begleitete und die
von den Eingeweihten nur unter dem Schlagwort „Protokollarinvalide“ abgehandelt
wurde. Obwohl das Gesetz eigentlich für jenen Personenkreis gedacht war, dessen An-
gehörige erst nach ihrer Beschädigung in den Staatsdienst getreten waren, sah es auch
Begünstigungen für Staatsbedienstete vor, die bereits pragmatisierte Beamte gewesen
waren. In diesen Fällen konnte es klarerweise nicht die Verfestigung des Anstellungs-
verhältnisses sein, die gewährt wurde, sondern es musste ein anderes Privileg geschaf-
fen werden. Daher bestand die Begünstigung hier in der doppelten Anrechnung von
Dienstzeiten. Offenbar führte diese Bestimmung aber dazu, dass sich Beamte plötzlich
40 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1408, 38702/1922, Erlass v. 27.11.1922, Nr. 37536/22.
41 Maximilian Brandeisz, Arbeitsfürsorge für Kriegsbeschädigte, in : Der Invalide, Nr. 2 v. 1.10.1923, S.
1–3,
hier S. 1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918