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413Kriegsbeschädigte
Trafikanten : Der Tabakverschleiß
Die staatlichen Lizenzen für den Verkauf von Tabakprodukten waren äußerst be-
gehrt, da sie ein vergleichsweise krisensicheres Geschäft boten. Deshalb eigneten sie
sich beispielsweise auch hervorragend dafür, Verbandsfunktionären zu unterstellen,
sich aus ihrem Amt einen unberechtigten Vorteil verschafft zu haben, indem sie sich
selbst eine Tabaktrafik zugeschanzt hatten.91
Im Gegensatz zu den Begünstigungen, die das Gesetz über das Dienstverhältnis
der kriegsbeschädigten Bundesangestellten vorsah, mit dessen Treffsicherheit sehr
bald niemand mehr wirklich zufrieden war und dessen positive Effekte schon durch
den Zwang des Staates, seinen Beamtenapparat zu verkleinern, infrage gestellt wa-
ren, dürfte die Ausstattung von Kriegsopfern mit Tabaktrafiken – wenn man einmal
von der insgesamt geringen Zahl der dieses Privileg genießenden Kriegsbeschädigten
absieht – ein voller Erfolg gewesen sein. Tatsächlich boten Tabaktrafiken in der Ers-
ten Republik die einzige Möglichkeit, Kriegsbeschädigten eine vollwertige Existenz-
grundlage zu verschaffen, die allein aus staatlicher Hand stammte. Die Radikalität, mit
der der Staat hier in ein bestehendes System eingriff, um Versorgungsmöglichkeiten
zu schaffen, war beispiellos und sollte es in der Folge auch bleiben. Das zwischen 1919
und 1923 geltende Recht, erlaubte es immerhin, aufrechte Verträge mit den bishe-
rigen Inhabern von Tabaktrafiken zu kündigen, und die Regierung wäre – hätte das
Parlament mitgemacht – auch bereit gewesen, den früheren Inhabern nicht nur die
Verkaufslizenzen, sondern auch die Geschäftslokale zu entziehen. In keinem anderen
Bereich führte eine staatliche Unterstützungsmaßnahme zugunsten einer Gruppe zum
völligen Entzug der wirtschaftlichen Grundlage einer anderen Gruppe. Den Preis, um
den das geschehen wäre – sich nämlich die Gegnerschaft gekündigter Vertragspartner
einzuhandeln –, diesen Preis war die Politik Anfang der 1920er-Jahren offenbar zu
zahlen bereit.
Die Gesetzgebung rund um die Tabaktrafikvergabe repräsentiert geradezu ideal-
typisch die Entwicklung der Kriegsbeschädigtenversorgung im Verlauf der Ersten
Republik. Gingen Regierung und Verwaltung zunächst auf die Forderungen der
Vertreter der Kriegsbeschädigten weitestgehend ein, so wurde die „Entscheidungs-
freudigkeit“ Anfang der 1920er-Jahre von einer gewissen Zögerlichkeit abgelöst, vor
allem wenn es darum ging, die im Vollzug der überhastet geschaffenen Gesetze bzw.
Verordnungen auftretenden Hindernisse zu beseitigen. Die Möglichkeit, bestehende
Verträge mit den Tabakverschleißern zugunsten von kriegsbeschädigten Bewerbern
aufzukündigen, wurde zwar noch verwirklicht ; dem Plan, den Tabaktrafikanten per
91 Die Zeitschrift des christlichsozialen Reichsbundes warf das beispielsweise Hans Hirsch, dem Obmann
des Kriegsblindenverbandes, sowie Hans A. Wolfmüller, einem führenden Funktionär des Zentralver-
bandes, vor.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918