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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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413Kriegsbeschädigte Trafikanten : Der Tabakverschleiß Die staatlichen Lizenzen für den Verkauf von Tabakprodukten waren äußerst be- gehrt, da sie ein vergleichsweise krisensicheres Geschäft boten. Deshalb eigneten sie sich beispielsweise auch hervorragend dafür, Verbandsfunktionären zu unterstellen, sich aus ihrem Amt einen unberechtigten Vorteil verschafft zu haben, indem sie sich selbst eine Tabaktrafik zugeschanzt hatten.91 Im Gegensatz zu den Begünstigungen, die das Gesetz über das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bundesangestellten vorsah, mit dessen Treffsicherheit sehr bald niemand mehr wirklich zufrieden war und dessen positive Effekte schon durch den Zwang des Staates, seinen Beamtenapparat zu verkleinern, infrage gestellt wa- ren, dürfte die Ausstattung von Kriegsopfern mit Tabaktrafiken  – wenn man einmal von der insgesamt geringen Zahl der dieses Privileg genießenden Kriegsbeschädigten absieht  – ein voller Erfolg gewesen sein. Tatsächlich boten Tabaktrafiken in der Ers- ten Republik die einzige Möglichkeit, Kriegsbeschädigten eine vollwertige Existenz- grundlage zu verschaffen, die allein aus staatlicher Hand stammte. Die Radikalität, mit der der Staat hier in ein bestehendes System eingriff, um Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen, war beispiellos und sollte es in der Folge auch bleiben. Das zwischen 1919 und 1923 geltende Recht, erlaubte es immerhin, aufrechte Verträge mit den bishe- rigen Inhabern von Tabaktrafiken zu kündigen, und die Regierung wäre  – hätte das Parlament mitgemacht  – auch bereit gewesen, den früheren Inhabern nicht nur die Verkaufslizenzen, sondern auch die Geschäftslokale zu entziehen. In keinem anderen Bereich führte eine staatliche Unterstützungsmaßnahme zugunsten einer Gruppe zum völligen Entzug der wirtschaftlichen Grundlage einer anderen Gruppe. Den Preis, um den das geschehen wäre  – sich nämlich die Gegnerschaft gekündigter Vertragspartner einzuhandeln  –, diesen Preis war die Politik Anfang der 1920er-Jahren offenbar zu zahlen bereit. Die Gesetzgebung rund um die Tabaktrafikvergabe repräsentiert geradezu ideal- typisch die Entwicklung der Kriegsbeschädigtenversorgung im Verlauf der Ersten Republik. Gingen Regierung und Verwaltung zunächst auf die Forderungen der Vertreter der Kriegsbeschädigten weitestgehend ein, so wurde die „Entscheidungs- freudigkeit“ Anfang der 1920er-Jahre von einer gewissen Zögerlichkeit abgelöst, vor allem wenn es darum ging, die im Vollzug der überhastet geschaffenen Gesetze bzw. Verordnungen auftretenden Hindernisse zu beseitigen. Die Möglichkeit, bestehende Verträge mit den Tabakverschleißern zugunsten von kriegsbeschädigten Bewerbern aufzukündigen, wurde zwar noch verwirklicht ; dem Plan, den Tabaktrafikanten per 91 Die Zeitschrift des christlichsozialen Reichsbundes warf das beispielsweise Hans Hirsch, dem Obmann des Kriegsblindenverbandes, sowie Hans A. Wolfmüller, einem führenden Funktionär des Zentralver- bandes, vor.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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