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428 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
lung der Einstellungsscheine beschränken sollten.190 Diese waren freilich erst Anfang
Dezember in der nötigen Anzahl gedruckt.191
Niemand wusste im Vorfeld, mit wie vielen Interessenten man es zu tun haben
würde. Die Industrielle Bezirkskommission Vorarlberg hatte kurz nach dem Inkraft-
treten des Gesetzes vorgerechnet, dass es in Vorarlberg 750 Kriegsbeschädigte mit
einer MdE von über 45 % gäbe, 360 mit einer MdE von 36–45 % und 90 mit einer
MdE von 100 %, dass man also, wenn man die Schwerstbeschädigten außer Acht ließ,
auf etwa 1.000 Kriegsbeschädigte käme, auf die das Gesetz anwendbar war. Die IBK
Vorarlberg schätzte aber, dass die meisten dieser Kriegsbeschädigten bereits mit Ar-
beitsstellen versorgt waren und nur rund 70 untergebracht werden müssten.192 Diese
Schätzung war relativ präzise : Im westlichsten Bundesland wurden zwischen Mai und
November 1921 43 Kriegsbeschädigte mit Einstellungsscheinen vermittelt. Schätzun-
gen für die Großstadt Wien gestalteten sich aber weitaus komplizierter.
Schon Anfang 1921 bemühte sich das Bundesministerium für soziale Verwaltung
darum, Zahlen für die Erstellung einer Statistik zu erhalten und wies die Industriel-
len Bezirkskommissionen an, regelmäßige Berichte zu liefern.193 Ab März kamen die
ersten Meldungen aus den Bundesländern.194 Manche hatten allerdings zu diesem Zeit-
punkt mit der Umsetzung des Gesetzes noch gar nicht begonnen195 oder formulierten
umständlich, dass angesichts fehlender Vorarbeiten „das IBG […] in seiner Wirkung
dermalen nur äusserst spärlich zu Tage [trete]“.196 Andere betonten, dass es oft gelinge,
Anspruchswerber durch direkte Verhandlungen unterzubringen197 oder überhaupt wie
gesunde Arbeiter zu vermitteln,198 weshalb Einstellungsscheine zum Teil gar nicht aus-
gestellt werden müssten.199 Trotzdem zeigten die nun monatlich einlangenden Be-
190 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 32962/1920, Hock v. 10.12.1920.
191 Der Druckauftrag war an die Invalidendruckerei Inva vergeben worden ; ebd., Kt. 1572, Sa 146, 33344/
1920.
192 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 32696/1920, IBK Vorarlberg v. 27.11.1920.
193 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 2075/1921, BMfsV v. 7.3.1921.
194 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 2965/1921, IEK Tirol v. 10.3.1921 ; 7997/1921, Steirischer Arbeitsnachweis v.
11.3.1921.
195 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 8372/1921, IBK Klagenfurt an BMfsV v. 14.3.1921.
196 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 8500/1921, IBK St. Pölten v. 16.3.1921.
197 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 9146/1921, IEK Bregenz v. 18.3.1921.
198 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, 9696/1921, IBK Wien v. 31.3.1921. Dass Kriegsbeschädigte vielfach ohne Hilfe
des IBG unterkommen würden – auch um einer gewissen Stigmatisierung zu entgehen –, ahnte das
Ministerium schon bei den Vorarbeiten zu dem Gesetz ; ebd., Kt. 1363, 25316/1918.
199 Das war unvorteilhaft für die Betriebe, denn ein Kriegsbeschädigter ohne Einstellungsschein konnte
nicht auf die Quote angerechnet werden. Einstellungsscheine sollten daher eigentlich auch für bereits
in Beschäftigung stehende Kriegsbeschädigte ausgegeben werden ; ebd., Kt. 1572, Sa 146, 19292/1921,
BMfsV an IBK Klagenfurt v. 30.7.1921.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918