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480 Statistik der Kriegsopfer
Die Statistik vom März 1918 machte zunächst vor allem keinerlei Aussage über den
Grad der Schädigung, was aber für die Rentenhöhe der zentrale Parameter war. Das
Staatsamt für soziale Fürsorge behalf sich daher mit einem Rückgriff auf die Expertise der
Arbeiterunfallversicherungsanstalten, die, wie es die Regierungsvorlage ausdrückte, über
„reiches Erfahrungsmaterial“11 verfügten. Um die prospektive Zahl der zu Versorgenden
zumindest annähernd abschätzen zu können, versuchte man im Wesentlichen, die Zahlen
der Kriegsbeschädigtenstatistik vom März 1918 zunächst bis zum Kriegsende fortzu-
schreiben, um dann daraus den der Bevölkerungszahl der Republik Deutschösterreich
entsprechenden Anteil zu berechnen.12 Am Ende mündeten diese Kalkulationen in der
Feststellung : „Die Zahl der für den deutschösterreichischen Staat hienach in Betracht
kommenden Invaliden beträgt rund 100.000.“13 Da zur Zeit der Erstellung dieser Schät-
zung – vor dem Abschluss des Friedensvertrages – zum Staatsgebiet Deutschösterreichs
unter anderem noch Südtirol und Deutschböhmen hinzugerechnet wurden, bildete eine
angenommene Bevölkerungszahl von 9,5 Mio. die Berechnungsgrundlage für die Hoch-
rechnung.14 Eine gleichartige Berechnung auf der Basis jener Einwohnerzahl, die Öster-
reich nach dem Abschluss des Friedensvertrages von 1919 tatsächlich hatte, nämlich etwa
6,4 Mio.,15 hätte dementsprechend ca. 67.000 Kriegsbeschädigte ergeben.
Diese Zahl gab – was angesichts der aus der Zeit der Monarchie überlieferten lü-
ckenhaften Daten auch nicht weiter verwunderlich ist
– das reale Ausmaß des Problems
ganz und gar nicht richtig wider. Spätestens 1922, als das Sozialministerium erstmals
11 Ebd., S. 33 und S. 47. Die Vorlage kommt schließlich – ohne genauer auszuführen, auf Basis welcher
Überlegungen dies geschah – zum Ergebnis, dass jeder Kriegsbeschädigte im Durchschnitt eine MdE
von 38 % erlitten habe.
12 Die in der Statistik aus dem Krieg enthaltene Zuordnung der Kriegsbeschädigten zu den einzelnen
Kronländern blieb unberücksichtigt, da diese Zuordnung, wie oben erwähnt, nicht auf dem letzten
Wohnsitz, sondern auf dem Heimatrecht basierte und es allgemein bekannt war, dass ein großer Teil der
Staatsbürger an seinem Wohnsitz nicht heimatberechtigt war. Für Personen, die über ein Heimatrecht
in einer Gemeinde Deutschösterreichs nicht verfügten, sah das Staatsbürgerschaftsrecht von 1918 üb-
rigens die Möglichkeit vor, die Staatsbürgerschaft durch Option zu erwerben ; StGBl 1918/91, § 2 ; vgl.
auch Hannelore Burger/Harald Wendelin, Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft. Die Praxis
der Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts an den österreichischen Juden, in : Staatsbürgerschaft und
Vertreibung (= Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug wäh-
rend der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich 7), Wien 2004,
S. 239–501, hier S. 250–267 ; Dieter Kolonovits, Rechtsfragen des Wiedererwerbs der österreichischen
Staatsbürgerschaft durch Opfer des Nationalsozialismus (Vertriebene) nach österreichischem Staatsbür-
gerschaftsrecht, in : ebd., S. 7–236, hier S. 39–65.
13 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S. 35.
14 Ebd.
15 Statistisches Handbuch für die Republik Österreich, Wien 1925, S. 2. Die hier für 1920 angegebene
Zahl berücksichtigt bereits die Bevölkerungszahl des Burgenlandes, obwohl dieses erst 1921 endgültig
ein Teil Österreichs wurde.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918