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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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480 Statistik der Kriegsopfer Die Statistik vom März 1918 machte zunächst vor allem keinerlei Aussage über den Grad der Schädigung, was aber für die Rentenhöhe der zentrale Parameter war. Das Staatsamt für soziale Fürsorge behalf sich daher mit einem Rückgriff auf die Expertise der Arbeiterunfallversicherungsanstalten, die, wie es die Regierungsvorlage ausdrückte, über „reiches Erfahrungsmaterial“11 verfügten. Um die prospektive Zahl der zu Versorgenden zumindest annähernd abschätzen zu können, versuchte man im Wesentlichen, die Zahlen der Kriegsbeschädigtenstatistik vom März 1918 zunächst bis zum Kriegsende fortzu- schreiben, um dann daraus den der Bevölkerungszahl der Republik Deutschösterreich entsprechenden Anteil zu berechnen.12 Am Ende mündeten diese Kalkulationen in der Feststellung : „Die Zahl der für den deutschösterreichischen Staat hienach in Betracht kommenden Invaliden beträgt rund 100.000.“13 Da zur Zeit der Erstellung dieser Schät- zung  – vor dem Abschluss des Friedensvertrages  – zum Staatsgebiet Deutschösterreichs unter anderem noch Südtirol und Deutschböhmen hinzugerechnet wurden, bildete eine angenommene Bevölkerungszahl von 9,5 Mio. die Berechnungsgrundlage für die Hoch- rechnung.14 Eine gleichartige Berechnung auf der Basis jener Einwohnerzahl, die Öster- reich nach dem Abschluss des Friedensvertrages von 1919 tatsächlich hatte, nämlich etwa 6,4 Mio.,15 hätte dementsprechend ca. 67.000 Kriegsbeschädigte ergeben. Diese Zahl gab  – was angesichts der aus der Zeit der Monarchie überlieferten lü- ckenhaften Daten auch nicht weiter verwunderlich ist  – das reale Ausmaß des Problems ganz und gar nicht richtig wider. Spätestens 1922, als das Sozialministerium erstmals 11 Ebd., S.  33 und S.  47. Die Vorlage kommt schließlich  – ohne genauer auszuführen, auf Basis welcher Überlegungen dies geschah  – zum Ergebnis, dass jeder Kriegsbeschädigte im Durchschnitt eine MdE von 38 % erlitten habe. 12 Die in der Statistik aus dem Krieg enthaltene Zuordnung der Kriegsbeschädigten zu den einzelnen Kronländern blieb unberücksichtigt, da diese Zuordnung, wie oben erwähnt, nicht auf dem letzten Wohnsitz, sondern auf dem Heimatrecht basierte und es allgemein bekannt war, dass ein großer Teil der Staatsbürger an seinem Wohnsitz nicht heimatberechtigt war. Für Personen, die über ein Heimatrecht in einer Gemeinde Deutschösterreichs nicht verfügten, sah das Staatsbürgerschaftsrecht von 1918 üb- rigens die Möglichkeit vor, die Staatsbürgerschaft durch Option zu erwerben ; StGBl 1918/91, § 2 ; vgl. auch Hannelore Burger/Harald Wendelin, Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft. Die Praxis der Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts an den österreichischen Juden, in : Staatsbürgerschaft und Vertreibung (= Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug wäh- rend der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich 7), Wien 2004, S.  239–501, hier S.  250–267 ; Dieter Kolonovits, Rechtsfragen des Wiedererwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Opfer des Nationalsozialismus (Vertriebene) nach österreichischem Staatsbür- gerschaftsrecht, in : ebd., S.  7–236, hier S.  39–65. 13 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.  35. 14 Ebd. 15 Statistisches Handbuch für die Republik Österreich, Wien 1925, S.  2. Die hier für 1920 angegebene Zahl berücksichtigt bereits die Bevölkerungszahl des Burgenlandes, obwohl dieses erst 1921 endgültig ein Teil Österreichs wurde.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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