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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 484 -
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484 Statistik der Kriegsopfer verheirateten Männer sowie die je nach Alter der Untersuchten unterschiedliche durchschnittliche Kinderzahl pro „Ernährer“ entnommen. Man folgerte dann, dass die Altersverteilung der gefallenen Soldaten jener der Kriegsbeschädigten entsprach, und übernahm in diesem Punkt die Ergebnisse, die die Kriegsbeschädigtenstatistik vom März 1918 geliefert hatte, sodass die Berechnung am Ende zum Schluss kam, dass mit etwa 125.000 Witwen sowie 225.000 Halb- und Vollwaisen zu rechnen sei.24 Da auch hier von einer Einwohnerzahl von 9,5 Mio. ausgegangen wurde, hätte die Schätzung auf Basis der tatsächlichen Einwohnerzahl Deutschösterreichs etwa 84.000 Witwen sowie 151.000 Waisen ergeben. Ein Vergleich zwischen dem Ergebnis dieser Hochrechnung und der Anzahl der später effektiv eingebrachten Anträge ist wesentlich schwieriger als bei den Kriegsbe- schädigten, da die Invalidenentschädigungskommissionen die Anträge der Kriegsbe- schädigten vor den Anträgen der Hinterbliebenen bearbeiteten.25 Daher ist die Sta- tistik, die das Sozialministerium im April 1922 auch für die Anzahl und Verteilung der Hinterbliebenenrenten anfertigte (siehe Tabelle 18), als wesentlich unvollständiger anzusehen als die oben dargestellte für Kriegsbeschädigte. Während zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik noch 12 % der eingebrachten Anträge auf Invalidenren- ten einer Erledigung harrten, betrug dieser Anteil bei den Hinterbliebenenrenten fast 40 %. Die Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt bereits zuerkannten Renten von 61.909 ist zweifellos von der realen Zahl der Betroffenen noch weit entfernt. Unter der Annahme der gleichen positiven Erledigungsrate bei den noch nicht behandel- ten Anträgen ergäbe sich eine Zahl von ca. 100.000 Hinterbliebenen aller Kategorien für den April 1922.26 Damit wäre die Schätzung auch in diesem Fall ziemlich weit daneben gelegen  – doch während das Ministerium bei den Kriegsbeschädigten von Annahme stützten, die Verhältnisse der Privatangestellten seien repräsentativ, kann nicht beantwortet werden. Dieselbe Untersuchung hatte die Regierung übrigens schon 1912 für eine Kostenabschätzung herangezogen, und zwar bei der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage für eine allgemeine Alters- und Inva- liditätsversicherung ; siehe dazu Herbert Hofmeister, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Österreich, Berlin 1981, S.  179ff. 24 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.  39. Man ging davon aus, dass 100 Tote 45 zu versor- gende Witwen und 80 zu versorgende Waisen hinterließen. Die Zahl der übrigen Hinterbliebenen  –die Eltern oder Geschwister, die ja nach dem IEG unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anspruchsbe- rechtigt waren  – wurde nicht geschätzt. 25 Der Hauptgrund für diese Vorgangsweise lag in der Annahme der Behörden, dass Hinterbliebene  –ins- besondere Witwen  – bereits Unterhaltsbeiträge bezogen, die den Tod des Familienerhalters kompen- sierten, während Kriegsbeschädigte vielfach noch keine Leistungen erhielten ; vgl. dazu Kapitel 8 und Kapitel 10.2.2. 26 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik waren 73.018 Anträge erledigt, das heißt die Anerken- nungsrate lag bei rund 85 %.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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