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484 Statistik der Kriegsopfer
verheirateten Männer sowie die je nach Alter der Untersuchten unterschiedliche
durchschnittliche Kinderzahl pro „Ernährer“ entnommen. Man folgerte dann, dass die
Altersverteilung der gefallenen Soldaten jener der Kriegsbeschädigten entsprach, und
übernahm in diesem Punkt die Ergebnisse, die die Kriegsbeschädigtenstatistik vom
März 1918 geliefert hatte, sodass die Berechnung am Ende zum Schluss kam, dass mit
etwa 125.000 Witwen sowie 225.000 Halb- und Vollwaisen zu rechnen sei.24 Da auch
hier von einer Einwohnerzahl von 9,5 Mio. ausgegangen wurde, hätte die Schätzung
auf Basis der tatsächlichen Einwohnerzahl Deutschösterreichs etwa 84.000 Witwen
sowie 151.000 Waisen ergeben.
Ein Vergleich zwischen dem Ergebnis dieser Hochrechnung und der Anzahl der
später effektiv eingebrachten Anträge ist wesentlich schwieriger als bei den Kriegsbe-
schädigten, da die Invalidenentschädigungskommissionen die Anträge der Kriegsbe-
schädigten vor den Anträgen der Hinterbliebenen bearbeiteten.25 Daher ist die Sta-
tistik, die das Sozialministerium im April 1922 auch für die Anzahl und Verteilung
der Hinterbliebenenrenten anfertigte (siehe Tabelle 18), als wesentlich unvollständiger
anzusehen als die oben dargestellte für Kriegsbeschädigte. Während zum Zeitpunkt
der Erstellung der Statistik noch 12 % der eingebrachten Anträge auf Invalidenren-
ten einer Erledigung harrten, betrug dieser Anteil bei den Hinterbliebenenrenten
fast 40 %. Die Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt bereits zuerkannten Renten von
61.909 ist zweifellos von der realen Zahl der Betroffenen noch weit entfernt. Unter
der Annahme der gleichen positiven Erledigungsrate bei den noch nicht behandel-
ten Anträgen ergäbe sich eine Zahl von ca. 100.000 Hinterbliebenen aller Kategorien
für den April 1922.26 Damit wäre die Schätzung auch in diesem Fall ziemlich weit
daneben gelegen – doch während das Ministerium bei den Kriegsbeschädigten von
Annahme stützten, die Verhältnisse der Privatangestellten seien repräsentativ, kann nicht beantwortet
werden. Dieselbe Untersuchung hatte die Regierung übrigens schon 1912 für eine Kostenabschätzung
herangezogen, und zwar bei der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage für eine allgemeine Alters- und Inva-
liditätsversicherung ; siehe dazu Herbert Hofmeister, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Österreich,
Berlin 1981, S. 179ff.
24 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.
39. Man ging davon aus, dass 100 Tote 45 zu versor-
gende Witwen und 80 zu versorgende Waisen hinterließen. Die Zahl der übrigen Hinterbliebenen –die
Eltern oder Geschwister, die ja nach dem IEG unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anspruchsbe-
rechtigt waren – wurde nicht geschätzt.
25 Der Hauptgrund für diese Vorgangsweise lag in der Annahme der Behörden, dass Hinterbliebene –ins-
besondere Witwen – bereits Unterhaltsbeiträge bezogen, die den Tod des Familienerhalters kompen-
sierten, während Kriegsbeschädigte vielfach noch keine Leistungen erhielten ; vgl. dazu Kapitel 8 und
Kapitel 10.2.2.
26 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik waren 73.018 Anträge erledigt, das heißt die Anerken-
nungsrate lag bei rund 85 %.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918