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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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509Zahlen die ständige Invalidenfürsorgekommission eingerichtet wurde, erhielt der Zentralver- band noch alle Sitze, und auch ein Jahr später, als das Ermittlungsverfahren zur Man- datsaufteilung schon geschaffen war, wies das Staatsamt für soziale Verwaltung, ohne die eigentlich erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedererhebung durch- zuführen bzw. einzufordern, noch alle für Kriegsbeschädigte reservierten Mandate in der Kommission dem Zentralverband zu, war es doch überzeugt, dass trotz der gerade allenthalben entstehenden Kriegsbeschädigtenorganisationen „auch heute noch der Zentralverband die weitaus überwiegende Zahl der Kriegsbeschädigten in sich schliesst und dass er sicher als die Hauptvertretung der Invalidenschaft anzusehen ist“.41 Gewis- sermaßen stimmte das auch, denn die neuen Vereine jener Zeit waren im Wesentlichen Abspaltungen vom Zentralverband, sie fanden oft wieder zu ihm zurück und ihre Rolle war nicht mit jener des späteren Gegenspielers Reichsbund zu vergleichen. Im Zuge der Einrichtung der Schiedskommissionen bei den Invalidenentschädi- gungskommissionen im Jahr 1924 musste dann neuerlich über dieses Thema entschie- den werden. Nun hatte der Reichsbund schon eine gewisse Stärke erlagt, und es wurde für jene Mandate, die den Wiener Zweigen des Zentralverbands und des Reichsbundes zukommen sollten, ein Verteilungsschlüssel von 66 zu 34 festgesetzt ; dasselbe Verhält- nis sollte bei der Aufteilung der Gelder aus dem Kriegsgeschädigtenfonds auf diese beiden Organisationen gelten.42 Auch in diesem Fall ist der Schlüssel offenbar teils durch Abmachung, teils durch ministerielle Anordnung, jedenfalls aber nicht durch eine Mitgliederauszählung zustande gekommen.43 Nachrichten, Wien 1920, S.  270. Später, als ein Mandat an den Verband kriegsbeschädigter Intellektu- eller ging, hielt er immer noch 18 der 20 zur Verfügung stehenden Mandate ; „Ständige Fürsorgekom- mission für Invalide“, in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 4 v. Mai 1920, S.  3f ; vgl. auch AT-OeStA/ AdR BMfsV Kb, Kt. 1563, Sa 119, 8252/1921. Im Beirat des Kriegsopferfonds war der Zentralverband 1921 die einzige Invalidenvertretung ; Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrich- ten, Wien 1921, S.  190. In der IEK Steiermark erhielt der Landesverband des Zentralverbandes 1921 zwölf Sitze, nur einer ging an den christlichsozialen Verein ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1391, 28534/1921. Für die Beisitzerstellen im Invalidenentschädigungsgericht nominierten 1920 überhaupt nur der Zentralverband und der Verband der Kriegsblinden Personen, der Zentralverband erhielt 29 Mandate, der Kriegsblindenverband ein Mandat ; ebd., Kt. 1376, 26351/1920, BMfsV an Invalidenent- schädigungsgericht v. 4.12.1920. 41 Ebd., Kt. 1367, 21310/1919, Akt v. 4.8.1919. 42 „Die vereitelte Auszählung. Der ‚Reichsbund‘ als Nutznießer der abgeblasenen Auszählung  – Das Mi- nisterium muß die Feststellung der Organisationsstärke doch vornehmen“, in : Der Invalide, Nr. 5/6 v. Mai/Juni 1927, S.  3. Ursprünglich war das Verhältnis eigentlich 67 zu 33, doch änderte der Sozial- minister den Schlüssel zugunsten des Reichsbundes auf 66 zu 34 ab ; vgl. auch „Eine Niederlage des ‚Reichsbundes‘. Dennoch ungerechte Entscheidung gegen den Landesverband“, in : ebd., Nr. 6/7 v. Juni/ Juli 1933, S.  1f. 43 Ende 1925 trafen Zentralverband und Reichsbund eine Abmachung über die Besetzung der Schieds-
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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