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die ständige Invalidenfürsorgekommission eingerichtet wurde, erhielt der Zentralver-
band noch alle Sitze, und auch ein Jahr später, als das Ermittlungsverfahren zur Man-
datsaufteilung schon geschaffen war, wies das Staatsamt für soziale Verwaltung, ohne
die eigentlich erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedererhebung durch-
zuführen bzw. einzufordern, noch alle für Kriegsbeschädigte reservierten Mandate in
der Kommission dem Zentralverband zu, war es doch überzeugt, dass trotz der gerade
allenthalben entstehenden Kriegsbeschädigtenorganisationen „auch heute noch der
Zentralverband die weitaus überwiegende Zahl der Kriegsbeschädigten in sich schliesst
und dass er sicher als die Hauptvertretung der Invalidenschaft anzusehen ist“.41 Gewis-
sermaßen stimmte das auch, denn die neuen Vereine jener Zeit waren im Wesentlichen
Abspaltungen vom Zentralverband, sie fanden oft wieder zu ihm zurück und ihre Rolle
war nicht mit jener des späteren Gegenspielers Reichsbund zu vergleichen.
Im Zuge der Einrichtung der Schiedskommissionen bei den Invalidenentschädi-
gungskommissionen im Jahr 1924 musste dann neuerlich über dieses Thema entschie-
den werden. Nun hatte der Reichsbund schon eine gewisse Stärke erlagt, und es wurde
für jene Mandate, die den Wiener Zweigen des Zentralverbands und des Reichsbundes
zukommen sollten, ein Verteilungsschlüssel von 66 zu 34 festgesetzt ; dasselbe Verhält-
nis sollte bei der Aufteilung der Gelder aus dem Kriegsgeschädigtenfonds auf diese
beiden Organisationen gelten.42 Auch in diesem Fall ist der Schlüssel offenbar teils
durch Abmachung, teils durch ministerielle Anordnung, jedenfalls aber nicht durch
eine Mitgliederauszählung zustande gekommen.43
Nachrichten, Wien 1920, S. 270. Später, als ein Mandat an den Verband kriegsbeschädigter Intellektu-
eller ging, hielt er immer noch 18 der 20 zur Verfügung stehenden Mandate ; „Ständige Fürsorgekom-
mission für Invalide“, in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 4 v. Mai 1920, S. 3f ; vgl. auch AT-OeStA/
AdR BMfsV Kb, Kt. 1563, Sa 119, 8252/1921. Im Beirat des Kriegsopferfonds war der Zentralverband
1921 die einzige Invalidenvertretung ; Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrich-
ten, Wien 1921, S. 190. In der IEK Steiermark erhielt der Landesverband des Zentralverbandes 1921
zwölf Sitze, nur einer ging an den christlichsozialen Verein ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1391,
28534/1921. Für die Beisitzerstellen im Invalidenentschädigungsgericht nominierten 1920 überhaupt
nur der Zentralverband und der Verband der Kriegsblinden Personen, der Zentralverband erhielt 29
Mandate, der Kriegsblindenverband ein Mandat ; ebd., Kt. 1376, 26351/1920, BMfsV an Invalidenent-
schädigungsgericht v. 4.12.1920.
41 Ebd., Kt. 1367, 21310/1919, Akt v. 4.8.1919.
42 „Die vereitelte Auszählung. Der ‚Reichsbund‘ als Nutznießer der abgeblasenen Auszählung – Das Mi-
nisterium muß die Feststellung der Organisationsstärke doch vornehmen“, in : Der Invalide, Nr. 5/6
v. Mai/Juni 1927, S. 3. Ursprünglich war das Verhältnis eigentlich 67 zu 33, doch änderte der Sozial-
minister den Schlüssel zugunsten des Reichsbundes auf 66 zu 34 ab ; vgl. auch „Eine Niederlage des
‚Reichsbundes‘. Dennoch ungerechte Entscheidung gegen den Landesverband“, in : ebd., Nr. 6/7 v. Juni/
Juli 1933, S. 1f.
43 Ende 1925 trafen Zentralverband und Reichsbund eine Abmachung über die Besetzung der Schieds-
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918