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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Károlyi-Kiwisch, Band 11
Seite - 144 -
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Seite - 144 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Károlyi-Kiwisch, Band 11

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Aemöny 144 kemony Neumarkt in die Rechtspraxis. Nun fand er im Amte dieselben sonderbaren Rechts» anschauungen, von denen der Landadel seit Jahrhunderten großgesäugt worden, und dort also, wo er eben das Bessere zu finden vermeinte, zu seiner nicht geringen Ueberraschung vielmehr das Schlimmste, den eigentlichen Herd des Uebels und so den nächsten Erklaruugsgrund für alle im Landesrechte vorkommenden zahllosen Unzukömmlichkeiten, die aber dort als Lan> desrecht galten. Das spornte umsomehr seinen Eifer, und bei seinem Sinnen, wie diesen Uebelstanden zunächst abzuhelfen sei, fand er, daß vor Allem die Kennt« niß der alteren Geschichte Ungarns und Siebenbürgens nothwendig sei, um durch diese zu jener des ursprünglichen und unverfälschten Rechtes zu gelangen. Auf diesem Wege machte er sich nun mit den alten Gesetzen des Landes vertraut, stu- dirte das ungarische Staatsrecht von seinen ursprünglichen Grundzügen bis zu seiner allmäligen Entwickelung in der Gegenwart und fand in der Wieder- belebung deS fast erstorbenen oder doch zur Unkenntlichkeit abgeblaßten Conftitu» tionalismuö das Heilmittel, das er suchte. Zugleich fand er — und das würde man auch oft anderwärts finden — daß die Rechtspraxis gerade den Gegensatz des von den Gesetzen aufgestellten und ange» ordneten Princips und Verfahrens bil> dete. Man hatte es durch Formen und Formeln, eigenmächtige Uebung und an» gewöhnten Schlendrian dahin gebracht, daß man die an sich klarste gar nicht bestreitbare Sache so verwickelte und ver> wirrte, daß weder Kläger, Beklagter! noch Richter sie mehr auszugleichen im Stande waren. Baron Dionys schlug bei seinen Studien des ungarischen und fiebenbürgischen Rechtes den praktischen Weg ein und begann eine neue zur unmit- ^ telbaren Anwendung in der Praxis be- stimmte Zusammenstellung der Gesetze nach den verschiedenen Abzweigungen der Verwaltung, wodurch er und jeder Rich« ter sogleich in den Stand gesetzt wurden, bei irgend einer noch so verwickelten Streitfrage die Anordnungen der Regie» rung, wie sie in den Jahren folgeweise sich gehäuft, rasch und vollständig zu überschauen. Dabei behielt er nur das strenge, nämlich auf den verschiedenen Landtagen der Jahrhunderte von den Königen sanctionirte Gesetz im Auge, Alles verwerfend, was sich im Laufe der Zeit durch absichtlichen oder unabsicht« lichen Mißbrauch eingeschlichen und so den ursprünglichen Text des Gesetzes und die Absicht des Gesetzgebers alterirt hatte. Nach mehrjähriger und höchst mühevoller Arbeit hatte er fein Werk zu Stande ge- bracht und ging nun daran, damit es in Fleisch und Blut zum Besten der Ver- waltung und zum Frommen des Landes übergehe, dessen Herausgabe vorzube- reiten. Aber er stieß an Hindernisse, welche zu beseitigen in jener Zeit nicht in seiner Macht lag. Seine Arbeit blieb ungedruckt, und, die dem ganzen Lande einen großen Nutzen gewährt hätte, eine freilich sehr nutz« und folgenreicheStudie für ihn allein. Jedoch während er diese gründlichen Studien über das Recht des Vaterlandes trieb, hatte er bereits auch die öffentliche Laufbahn betreten und war aufComitats» Versammlungen als tüchtiger Redner auf» getreten, der, weil er aus Gründen, die nach der vorangegangenen Darstellung leicht begreiflich sind, zur Opposition hielt, bald die allgemeine Aufmerksamkeit erregte und vielseitige Theilnahme fand. Schon im Jahre 1827 bildete er mit Nikolaus Wesselänyi, Johann Böthlen und Karl Szaß die Spitze der Opposition, welche auf dem Landtage 1831 bereits
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Károlyi-Kiwisch, Band 11
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Károlyi-Kiwisch
Band
11
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1864
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
498
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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