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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Leon-Lomeni, Band 15
Seite - 81 -
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Lichtenfels Lichtenfels Porträt. Guter Holzschnitt uon K. v. H. in der Glocke 1861, Nr. 126. S. 173. Zur politischen Charakteristik des Freiherrn von Lichtensels. Im verstärkten Reichsrathe standen sich zwei Hauptparteien, jene der Ein- heits- und jener der historischen Seite gegen« über: Die Wortführer der ersteren waren Frei« Herr von Lichtenfels und Graf H ar t ig ; jene der letzteren Leo Graf Thun und Dr. Palacky. Damals entwarf ein Berichterstat» ter folgende Silhouette von Lichtenfels: „Klein, zart gebaut und von sehr schwäch- licher Constitution, besitzt er, von der Ferne angesehen, einige Achnlichkeit mit dem Grafen Rechberg und mit dem Grafen Brandts , nur daß den letzteren sein fast gelbes Haar kennzeichnet. Tief liegende Augen, eine den Denker verrathende Stirne. etwas hervor tretende Backenknochen, eingefallene Mund' winkel, im Ganzen aber ein geistvolles Ge» sicht, so ist der Kopf deö Baron Lichten- fels. Die körperlich unansehnliche Erschei- nung leider noch mehr durch den schwachen Organismus und beeinträchtigt in hohem Maße die Wirkung des parlamentarischen Redners. Baron 3. spricht correct, fließend, logisch, eindringend in den Gegenstand, staats» männisch, geistvoll, aber er spricht trocken, tonlos und hat die Angewöhnung, die letzten Worte jeder Periode bloß zu murmeln." — Einige Aphorismen aus den im verstärk- ten Reichsrathe gehaltenen Reden werden das Bild dieses Staatsmannes vervollständigen helfen. „Es kann nicht", sagte der Frei- herr , „den einzelnen Kronländern über< lassen werden, sich eine eigrne Gesetzgebung zu bilden, sondern der Reichs rath hat zu urtheilen, ob Gründe zur Ausnahme vorhan« den sind oder nicht". (Verstärkter Reichsrath. 4. Sitzung vom 8. Juni 1860.) — „Wenn es wahr ist, daß die Rechtsordnung und die Sicherung der Rechte der erste Zweck des Staates ist und den Hauptgrund bildet, aus welchem die Menschen sich in den Staat begeben, so kann es auch kein Zweifel dar» über sein, daß eine kraftvolle Vertretung der Justiz im Ministerrathe eines der ersten und wesentlichsten Erfordernisse und daher das Justizministerium eines der wichtigsten und vorzüglichsten Ministerien ist". (10. Sitzung vom 14. September 1860.) — „Das politische Band, welches mehrere Nationalitäten zu einem Staate verbindet, ist ein höheres als das Princip der Nat ion al i tät. Oesterreich kann nur durch eine innige Verbindung aller seiner v. Wurzbach, biogr. Lerikon. XV. sGed Kronländer eine Großmacht sein. Zu dieser innigen Verbindung ist aber die Beförderung einer Sprache, welche ein allgemeines Ver- kehrsmittel unter den Parteien untereinander, und der verschiedenen Kronländer und selbst mit einem großen Theile des gebilde- ten Europa, mit welchem Oesterreich gleich- falls in politischer Verbindung stchr, ein un» erläßliches Erforderniß. Das Nationalitäts- Princip aber, wenn es dahin ausgedehnt würde, der Beförderung einer solchen Sprache Hindernisse zu legen, oder die Nationalitäten dadurch von einander abgeschlossen zu halten, daß das gegenseitige Verständniß erschwert wird, würde dadurch ein Princip der Zer» setzung und würde weit eher dazu beitragen, den Staatsuerband zu erschüttern, als zu befestigen". (16, Sitzung vom 22. September 1860.) — „Eine Verfassung, welche nur eine Verfassung für einen einzelnen Stano wäre, würde in der gegenwärtigen Zeit wirk- lich als gänzlich unmöglich angesehen werden müssen". (18. Sitzung vom 23. September 1860.) — „Die Einheit des Staates verlangt, daß alle Gesetze auf das Gesammtwohl des ganzen Staates und nicht auf bloße Sonder» interessen einzelner Theile gerichtet seien. Eine solche einheitliche Richtung der auf das Ge- sammtwohl des Ganzen gerichteten Gesetz- gebung ist aber nicht denkbar, wenn in einer Hälfte des Staates eine gesetzgebende Ver- sammlung besteht, welche nach ihrer einseiti» gen Ansicht Beschlüsse fassen, und daher durch die Verschiedenheit, die in der Gesetzgebung dadurch entstehen kann, bewirkt, daß die eine Hälfte des Staates als Ausland der anderen gegenüber steht". (Ebenda,) — „Ein gemein- samer Aufschwung des Wohlstandes aller Kronländer und die Entwickelung der mate- riellen und geistigen Kräfte derselben ist nur durch einen freien, alle Fäden des gesell- schaftlichen Lebens durchdringenden Verkehr, ein solcher freier Verkehr aber bloß durch die Einheit in der Ciui lg es eh gebung möglich. Denn ein solcher freier Verkehr for dert vor Allem, daß jedes Rechtsgeschäft, wo es immer geschlossen sein möge, überall gleiche Giltigkeit und gleiche Rechtswirkung habe, und daß die Rechte aus demselben überall mit gleicher Schnelligkeit und Sicher- heit durchgeführt werden können". (Ebenda.) — „Wenn eine eigene gesetzgebende Corpora» tion einmal geschaffen ist, dann muß sie auch einen solchen moralischen Einfluß gewinnen, daß selbst das Staatsoberhaupt nicht immer . 23. Dcc. 1865.) 6
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Leon-Lomeni, Band 15
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Leon-Lomeni
Band
15
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
499
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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