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Majthönyi 349 Mazthonyi
So hatte Ungarn ein besonderes Wappen
besondere Landesfarben, eine besondere Krone,
im Sinne des 3. Artikels 1790 muß der
Regent der österreichischen Erblande nach
Ausfertigung des Krönungsdiplomes zum
König von Ungarn gekrönt werden, auf
die Gesetze und die Verfassung den Eid
ablegen und so hat er auch eine besondere
ungarische königliche Leibgarde. Im Sinne
der pragmatischen Sanction wissen wir, daß
es sich auch vor dem Aussterben aller Linien
der Dynastie ereignen kann, daß das Königs
Wahlrecht auf Ungarn zurückfällt; so etwas
war im I I I . Puncte des zwischen England
und Schottland zu Stande gekommenen Vcr>
träges nicht vorgesehen, denn dort besteht
Staatseinheit. Ungarn hatte cls t'aeto und
äk ^ul-o eine besondere Gesetzgebung, eine
unabhängige Regierung, Die Erbprovinzen
sind nicht durch unsere Gesetze, wir nicht
durch die dort üblichen Patente verpflichtet.
Dort bildeten Zollämter das Ginkommen des
Aerars. und schützten die später entstandene
Fabriksindustrie — bei uns lieferten Dreißigste
ämter das Einkommen des abgesonorrten
königlichen Aerars. Die Bürger der Erd
Provinzen mußten bei uns das Bürgerrecht,
ihre Magnaten das Indigenat erhalten, um
die ungarischen Rechte genießen zu können.
Ihre Regierungsform ist absolut, die unsere
«.'onsiitutionell, ihre Verwaltung ist vureau»
kratisch, bei uns wurden die Eardinalpuncte
derselben durch die autonomen (Zomitate und
ihre gewählten Beamten gebildet. Diese Pa-
rallele zeigt, daß überall ein Gegensatz besteht,
, eine Aehnlichkeit nirgends." In dieser Weise
geht L. die Verhältnisse des Landes durch,
zeigt die fruchtlosen wiederholten Versuche
illegaler Veränderungen und erklärt, daß vor
allem eine Ii.08titu.tio in intssrum erfolgen
und diese sich auf alle Theile, auf jeden Ein»
zelnen erstrecken müsse, soll allen drückenden
Situationen ein Ende gemacht werden. Voll
Ruhe gehalten, wirkte diese Rede, durch die
auf positive Kenntniß gestützte Darstellung
der gesetzlichen Verhältnisse Ungarns, mäch»
tiger, als die heftigen, leidenschaftlichen Vor-
träge vieler anderer Redner, welche eben die
Situation verwickelten und die schlirßliche
Auflösung des Landtages zur Folge hatten.
lDer ungarische Reichstag 1861 (Pesth
186t. C. Osterlamm. 80.) Bd. I I I , S. 3—14.)
— 15. Michael, ist ein Sohn Fa lko mer's,
des Ersten, der sich einen Herrn vonMajthe
nannte, Michael war Kriegsheld und oefeh. ligte ein Häuflein Reiter im Heere des Königs
Ludwig, welches dieser nach Italien führte
um den Mord seines Bruders an Johanna
von Neapel zu rächen. Wie dem Konig?
Ludwig, so treu diente er auch dessen Toch«
ter Mar ia , die, nachdem sie den Thron des
Vaters bestiegen, unter wechselvollen Schick«
salen denselben behauptete. — l6. Naphael,
ein Bruder Iohan n's ss. d. S. 3l?, Nr. it)^,
und Günstling de6 Mathias Coruinus,
focht tapfer im böhmischen Knrge, zeichnete
sich in der Bestürmung von Sabacz aus und
befehligte eine Abtheilung des Heeres, welches
Corvinus ^g.'N Kaiser Friedrich IV.
über die Grenzen rücken ließ, Raphael,
der sich auch in diesem Kriege ausgezeichnet,
wurde für seine Dienste von Math ias
reichlich belohnt, rrst cchiclt er die Güter
des Blasiuü Von rann, der wea,m Bruder»
mordes geächtet wcir. und dann wurde er
zum Commandanten des Schlosses Vajmotz
ernannt. Von diesem Posten wurde RapHael
durch die Ränke Peter P oky's verdrängt, dem
deö Mathias Corvinus natürlicher Sohn
Johann, Herzog der Liptau, stine Gunst
zuwendete und idm das Commando von
Bajmotz urrlirh, waches Ravhael unter
dem Vorwande von Altcr und Gebrechlichkeit
abgenommen wmde. — 1? Theodor (gcb.
22. August l858). hat mit seinen Eltern das
Vaterland verlassen, war im Jahre l 850 nach
Amerika ausgewandert, wo er gegenwärtig
als Capitän der Unionsarmee lebt. sKert<
beny, am cmgrz. Orte, S. 3?, Nr. lU4l.^ —
18. Uriel, ein Sohn Johann's, drö Com>
Mandanten von Petcrwardein und Bruder des
Bar tho lomäus sNr. 2 j^, nachmaligen CoM'
Mandanten von Szegedin. Uriel war Propst
des Prämunstratenserstiftes Thmocz. welches
treu zu Ferdinand stand und deßhalb durch
die Parteigänger Z apolya's zu wiederholten
Malen in große Bedrängniß gerieth. Auch
wird von diesem Propste Uriel erzählt, daß
er zweiter Befehlshaber jrncH HeereS gewesen
sei. welches 1549 Niklas Graf Sa lm zur
Bändigung der Raubritter Balassa.Bebek
und Bäso angeführt, und daß M. immer in
der vordersten Neihe gekämpft habe. Auch habe
Sa lm ihm die Eroberung der Feste Le^ ventz
zugeschrieben und ihm alsdann den Befehl
in derselben anvertraut. Uriel habe nun sein
Mönchskleid abgelegt, sei weltlich geworden
und habe Katharina Thurzo, die Witwe
des Franz Farkas, geheirathet. Was nun
die angeführten Kriegsthaten betrifft, so findet
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Londonia-Marlow, Band 16
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Londonia-Marlow
- Band
- 16
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1867
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 514
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon