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Tandler, Joseph 47 Tandler, Joseph
XVII. S. 10) u. A. kennen. Als er 1826
feinen Vater durch den Tod verlor,
trat an ihn die Nothwendigkeit heran,
das Studium seiner Berufsgegenstande
als Hauptaufgabe zu betrachten, wobei
ihm auch sein Vormund, der als juridi.
scher Schriftsteller bekannte Professor
Ritter von So petz Md. XII, S. 432)
väterlich zur Seite stand. Nebenbei hatte
der Jüngling auch das Zeichnen >n den
Bereich seiner Lieblingsbeschäftigungen!
gezogen und diesechalb schon früher als
Volontair die Zeichenschule der Prager
Malerakademie besucht. Später genoß
er darin noch den Unterricht des Theater»
malers Antonio Sacchetti Mand
XXVII I , S. 14^> und des trefflichen
Landschafters A. Piepenhagen ^Band
XXII, S. 269^. so daß er es im Land-
fchaftsmalen bald so weit brachte, dem,
was an Poesie in ihm lebte, nun, auch im
Bilde Ausdruck zu geben, wie er es
bereits in Worten versucht hatte. Nach-
dem er im September 1829 die juridi.
schen Studien beendet, trat er sofort in
den Staatsdienst, und zwar zunächst im
Kinanzfache, da er beim Gefällen-Inspec.
torate in Teplitz am 4. December 4329
den ersten Diensteid ablegte. Schon im
folgenden Jahre wurde er nach Prag
zur Cameral - Landesverwaltung ein»
berufen und im Prästdialbureau ver«
wendet; Ende 1831 für mehrere Mo.
nate einer Forst'Systemalcommisfion als
Actuar zugetheilt, empfand er bald Nei.
gung für die Domänenvecwaltung, wor»
auf denn auch 1838 seine Ernennung
zum Concipisten in der Domänenabthei«
lung erfolgte. Im I^hre 1843 sah er
sich zum BezirkScommijsär zweiter Classe
ernannt. Die Muße seines amtlichen Be«
rufes ging in literarischen Arbeiten auf,
von denen weiter unten die Rede ist-,
aber auch in seinem Facke begann er! damals schriftstellerisch zu wirken, und so
erschien in F. Schopf's .Archiv für
Civil<Iustizpfiege" sein Aufsatz: „Ob bei
Gefallsübertretungeii das Alisuchen um
die Ablassung, vom ordentlichen Vet-
fahren gegen den Beschuldigten auch
von dem Haftenden mit Erfolg gestellt
werden könne" ^1837, Bd. I, S. 331):
dann in der Kudler»Stubenrauch'.
schen „Zeitschrift für österreichische Rechts-
gelehrsamkeit": „Bemerkungen über Zu«
rechnung und Sttafbarkett der Theiwch-
mung an Gesetzübertretungen" ^1842.
Bd. I) S. 183^ und „Bemerkungen über
die Unterbrechung der Verjährung nach
dem Strafgesetze über Gefällsüoertre-
tungen" ^1843. Bd. I, S. 169^. Als
Verfasser dieser Arbeiten wurde hie und
da sein Vater bezeichnet, was aber schon
mit der Zeit nicht übereinstimmt, da der<
selbe bereits 1826 gestorben war. 1847
erfolgte seine Ernennung zum Bezirks«
commissär erster Classe und fast gleich»
zeitig zum Cameralsecretär für das
Domänendepartement, welches er unter
den schwierigen Verhältnissen der
Jahre 1848 und 1849 als selbständiger
Referent leitete. Da er bei seinen amt>
lichen Arbeiten oft genug mit den An-
gelegenheiten der Religions« und Stu»
dienfonde beschäftigt war, wurde er
1850 als Ministerialseccetär in das Mi>
nisterium für Cultus und Unterricht be<
rufen, in welchem er das Referat über
die Landesschulbehörden zugewiesen er-
hielt. 1834 kam er als Statthallerei«
rath und Referent für Cultus und Unter»
richt nach Ofen. wo er für Hebung des
Unterrichts nach Kräften wirkte, der Uni<
versität und technischen Lehranstalt zu
besseren Räumlichkeiten und reichhaltigen
Lehrmitteln verhalf. für eine entspre-
chende Ausstattung und finanzielle
Ordnung des Nationalmuseums, für
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Tabacchi-Terkla, Band 43
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Tabacchi-Terkla
- Band
- 43
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1881
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 320
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon