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,, Ferdinand III. Ios. Ioh. 173 Toscana, Ferdinand III. Ios. Ioh.
allgemein geachteten Männern zu rügend-
haftem Lebenswandel erzogen und in den
Wissenschaften unterrichtet, durch das
väterliche Beispiel in der weisen Regie«
rungskunst herangebildet worden war.
Den gehegten Erwartungen entsprach
Großherzog Ferdinand III. in vollem
Maße/ und seine Regierung würde dem
Lande langes ununterbrochenes Glück be«
schieden haben, wenn der Sturm der fraw
zösischen Revolution ToScana nicht die
Ruhe geraubt hätte, welcher es sich
durch
mehr als sechzig Jahre unter den Hab s-
burg-Lothringern erfreute. Die von
seinem Vater zurückgelassenen Minister
bestätigte er in ihren Aemtern und gesellte
ihnen spater Fossombroni und Frul«
lani bei. Als treuer und erleuchteter
Rathgeber blieb ihm sein ehemaliger Er»
zieherMarquisManfredini ^Bd.XVI,
S. 371^ zur Seite; oftmals nahm der
Großherzog die Dienste des ausgezeichne»
ten Juristen Lampredi, seines früheren
Lehrers, in Anspruch und trug ihm die
Verfassung eines bürgerlichen Gesetzbuches
auf, welche Arbeit durch die politischen
Wirren unterbrochen wurde. Dann trach«
tete er, verschiedene ökonomische, gericht«
liche und politische Bestimmungen des
Vaters auszuführen, indem er
ste
zugleich
den sehr schwierigen Verhältnissen der
stürmischen Neuzeit anzupassen suchte. So
that er dies mit dem neuen Zollgesetze
vom Jahre 179 l, welches eine einzige
Abgabe und einen allgemeinen Tarif be-
zweckte. Obwohl er fest gesonnen war, das
Princip des Freihandels aufrechtzuerhal«
ten, bewog ihn doch eine außerordentliche
Hungersnoth im Jahre 1792 vorüber»
gehend die Getreideausfuhr zu verbieten
und das Proviantamt sMLxio ä^U'^u.-
nana) wieder einzuführen. Damit kam
er auch den Forderungen noch immer
herrschender Vorurtheile entgegen, die durch Diejenigen genährt wurden, welche
die Gemüther zum Aufstande treiben
wollten. Ebenso trachtete Ferd i»
nand III. mit dem Gesetze vom
30. August 179» den Anforderungen der
Zeit zu genügen, indem er in einigen
Punkten von den im Strafgesetzbuche
vom Jahre 1780 aufgestellten Grund-
sätzen abwich. In der Einleitung jenes
Gesetzes hieß es: „Von einer traurigen
und schmerzlichen Erfahrung belehrt, daß
eine dem sanften Charakter der Tosca-
nischen Nation entsprechende mildere
Praxis im Gerichtsverfahren und in den
Strafurtheilen aus den benachbarten
Landern verruchte Individuen herein-
locken könnte zum großen Schaden der
Ruhe und der Sicherheit des Staates und
der Unterthanen, ward (der Großherzog)
gezwungen, eine größere Strenge bei den
Gerichten und schwerere Strafen anzu-
ordnen, um die Uebelgesinnten und ins-
besondere Diejenigen, welche die öffmt«
liche Ordnung zu stören suchten, abzu-
schrecken". Mit weiser Abschwächung
einiger Leopoldinischer Bestimmungen in
Dingen kirchlicher Polizei, und ohne rück-
schrittlichen Neigungen zu huldigen, ge-
lang es Ferdinand, die Bewegung im
Volke zum Stillstande zu bringen. Und
Forti bemerkte richtig, als er meinte:
Mit der Milderung einiger Maßregeln,
die in Toscana keinen Beifall gefunden
hatten, erwarb sich
Ferdinand mit der
Treue auch die Liebe seiner Völker". Mit
den gesetzgeberischen Maßnahmen hielten
großartige öffentliche Arbeiten und Insti«
tutionen zur Förderung der Künste und
Wissenschaften gleichen Schritt. Um 3i-
vorno mit Trinkwasser zu versehen, gebot
er, nach dem Plane des Ingenieurs Sal-
vetta die Wasserleitung von Colognola
in Angriff zu nehmen. In Florenz ließ
er ein Gebäude zur Fabrik der
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Band 46
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Toffoli-Traubenburg
- Band
- 46
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1882
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 330
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon