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vom 17.02.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Primiero

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Primiero
(deutsch: Primör)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Primiero
Sitz des Gerichts Fiera di Primiero
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Trient
Fläche 406,37 km2
(1910)
Einwohner 11.157
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien

Der Gerichtsbezirk Primiero (deutsch Primör) war ein dem Bezirksgericht Primiero unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Er war Teil des Trentino und gehörte zum Bezirk Primiero.

Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Valle del Primiero im östlichen Trentino. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Primiero wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Gemeinden Cainari, Immer, Mezzano, Miß, Sagron, Sanal San Bovo, Siror, Tonadiko und Transacqua.[1]

Der Gerichtsbezirk Primiero bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 auch den gleichnamigen den Bezirk Primiero.[3] Der Gerichtsbezirk Primiero wies 1869 eine Bevölkerung von 11.690 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 11.157 Personen ausgewiesen, von denen 245 Deutsch und 10.663 Italienisch oder Ladinisch als Umgangssprache angaben.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Primiero zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Bezirk umfasste Ende Oktober 1916 die acht Gemeinden Canale San Bovo, Fiera di Primiero, Imer, Mezzano, Sagron-Miss, Siror, Tonadico und Transacqua.

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Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 50
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 70

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)