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vom 06.06.2021, aktuelle Version,

Staatsregierung Renner III

Die Staatsregierung Renner III (17. Oktober 1919 – 7. Juli 1920) wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich auf Grund des am 14. März 1919 beschlossenen Gesetzes über die Staatsregierung gewählt.[1] Sie war eine Koalitionsregierung der Sozialdemokraten und der Christlichsozialen.

Die Nationalversammlung ratifizierte am 17. Oktober 1919 den von Renner mit Ermächtigung vom 6. September 1919 unterzeichneten Vertrag von Saint-Germain, den Friedensvertrag der Kriegssieger mit Österreich. (Vom gleichen Tag an wurde der Staat Deutschösterreich vertragsgemäß als Republik Österreich bezeichnet.) Unmittelbar danach trat die Staatsregierung Renner II zurück. Das Kabinett Renner III wurde von der Nationalversammlung mit 76 Ja-Stimmen bei 19 (großdeutschen) Nein-Stimmen gewählt. Staatskanzler Renner, nach dem Rücktritt Otto Bauers seit 26. Juli 1919 mit der Leitung des Außenressorts betraut, wurde nun formell neben seiner Leitung der Staatskanzlei auch Staatssekretär für Äußeres. Finanzstaatssekretär Josef Schumpeter gehörte dem Kabinett Renner III nicht mehr an, ebenso Josef Stöckler, Ressortchef für Land- und Forstwirtschaft. Der prominente Christlichsoziale Michael Mayr, der Renner im folgenden Sommer als Regierungschef nachfolgen sollte, wurde erstmals Kabinettsmitglied.

In seiner Regierungserklärung betonte Renner, das Land sei in einer sehr schwierigen Lage, weil man so lang auf den Friedensvertrag habe warten müssen: Heute ist die Frage, ob wir leben können. Im Winter drohten Hunger und Kälte. Diese Situation, einem Schneesturm vergleichbar, der zwei ansonsten gegnerische Bergsteiger zu gemeinsamen Überlebensbemühungen bewogen habe, sei der Anlass für die Koalition.[2]

Das Kabinett Renner III wurde nach vierwöchiger Regierungskrise am 7. Juli 1920 von der Staatsregierung Mayr I, einer Proporz-Übergangsregierung, abgelöst, weil die beiden Parteien der Großen Koalition das Vertrauen zueinander verloren hatten.

Staatssekretär (für) Amtsinhaber Partei Unterstaatssekretär
Staatskanzler
Äußeres
Karl Renner SDAP
Vizekanzler Jodok Fink CSP
Inneres und Unterricht Matthias Eldersch SDAP für Unterricht: Otto Glöckel (SDAP)
für Kultus: Wilhelm Miklas (CSP)
Justiz Rudolf Ramek
ab 24. Juni 1920: Matthias Eldersch
CSP
SDAP
Arnold Eisler (SDAP)
Finanzen Richard Reisch ohne Parteimitgliedschaft
Land- und Forstwirtschaft Josef Stöckler CSP
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten Johann Zerdik CSP Wilhelm Ellenbogen (SDAP)
Soziale Verwaltung Ferdinand Hanusch SDAP für soziale Verwaltung: Josef Resch (CSP)
für Volksgesundheit: Julius Tandler (SDAP)
Heereswesen Julius Deutsch SDAP Erwin Waiß (CSP)
Volksernährung Johann Löwenfeld-Russ ohne Parteimitgliedschaft
Verkehrswesen Ludwig Paul (bis † 1. Juli 1920) ohne Parteimitgliedschaft
mit dem bloß persönlichen Aufgabenkreis der Mitarbeit an der Verfassungs- und Verwaltungsreform Michael Mayr CSP

Belege

  1. Tageszeitung Wiener Zeitung, Nr. 239, Wien, 18. Oktober 1919, S. 1, Amtlicher Teil
  2. Stenographisches Protokoll. 32. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung. 17. Oktober 1919, S. 846 f.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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