Öffentlicher Personennahverkehr#
Öffentliche Verkehrsmittel zur Personenbeförderung mit einer Reiseweite unter 50 km und mit Tarifzwang, meist durch Verkehrsverbünde geregelt. Zum Linienverkehr zählen Stadtschnellbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Eisenbahnen, Busse und Fähren, zum Gelegenheitsverkehr Taxis und Ausflugsschiffe.
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