Systeme managen den Arbeitsschutz#
Von
Marlene Keller
Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes spielen in allen Unternehmen eine wichtige Rolle. Vor allem in großen Firmen kommt den Betriebsräten eine wichtige Aufgabe bei deren Umsetzung zu. Gemeinsam mit den Arbeitgebern erarbeiten sie ein System zum Arbeitsschutzmanagement. Vorsehen kann dies etwa die Einsetzung von Arbeitsschutzbeauftragten. Das sind Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, die sich um die Einhaltung von Anordnungen zum Arbeitsschutz.
Gefahrenquellen im Betrieb erkennen#
In jedem Unternehmen gibt es auch gewisse Gefahrenquellen. Das bringt der Arbeitsprozess mit sich. Arbeitsschutzmanagementsysteme werden dazu eingerichtet, diese Gefahren nicht nur zu erkennen, sondern ihnen auch wirksam zu begegnen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist dabei der erste Schritt. Eingebunden in diese Aufnahme potenzieller Schwachpunkte sind sowohl die Arbeitsschutzbeauftragten als auch die Arbeitgeber. Sie vereinbaren gemeinsam, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Arbeitgeber hat Weisungsrecht#
Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht beim Arbeitsschutz. Beschäftigte müssen sich an die Direktiven ihres Chefs halten. Die Arbeitnehmervertreter können im Gegenzug auf ihrer Überwachungsrolle bestehen. Diese nehmen sie wahr, wenn das Arbeitsschutzmanagementsystem regelmäßig überprüft wird. Solche so genannten Audits fordert der Arbeitgeber regelmäßig ab. Sorgfalt von allen Seiten ist dabei gefragt. Denn laufen die Überprüfungen zu lasch ab, sind Arbeitsschutzmaßnahmen am Ende ineffizient und schützen die Beschäftigten nur noch unzulässig.
Verantwortung gemeinsam tragen#
Um die Sicherheit aller Arbeitnehmer im Betrieb wieder herzustellen, sollten sich in diesem Fall Arbeitgeber und Betriebsrat zusammensetzen und Maßnahmen ausarbeiten. Der Verstoß gegen wichtige Regeln zum Schutz vor Unfällen kommt das Unternehmen teuer. Beide Seiten haben also ein großes Interesse, Anordnungen zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Mitarbeiter zu beschließen und sie in der Praxis einzuhalten.
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