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Bauernstand#

  1. Sammelbegriff für Bauern

  2. umgangssprachliche Bezeichnung für die Vertretung der landesfürstlichen "Täler und Gerichte" auf den Landtagen Tirols und Vorarlbergs, zeitweise auch in Salzburg. Der 4. Stand (in Tirol) "vertrat" aber nicht die Bauern als soziale Gruppierung, sondern dem Landesfürsten unterstehende Gerichtsgemeinden. Gerichte unter adeliger oder geistlicher Herrschaft wie Matsch oder die Brixener Gerichte waren daher nicht an den Landtagen vertreten.

  3. In konservativen Gesellschaftsanalysen verwendete Begrifflichkeit, die die Stabilität und Unveränderlichkeit der bäuerlichen Lebensform andeuten soll.


--> Historische Bilder zu Bauernstand (IMAGNO)