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Beamtendienstrecht#

Generelle Normen, die seit 1979 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen den Gebietskörperschaften und ihren Beamten regeln. Dieses Dienstverhältnis besteht derzeit beim Bund, bei den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie bei den von diesen verwalteten Anstalten und Fonds. Das Beamtendienstrecht setzt den Grundgedanken der Dienstpragmatik fort und normiert alle Rechte und Pflichten der Beamten gegenüber dem Dienstgeber.


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