Beschlagnahme#
Vorläufige behördliche Verwahrung von Beweismitteln, gefährlichen Sachen (zum Beispiel Drogen) und Zuwendungen für die Begehung von Strafhandlungen. Das Beschlagnahmte wird nicht mehr zurückgegeben, wenn es dem Verfall oder der Einziehung unterliegt. Nach Urheberrecht beschlagnahmte Gegenstände, die für die unbefugte Benutzung, Verbreitung und Wiedergabe von Werken dienen, können vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
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