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Bundesgebäudeverwaltung#

Verwaltungseinrichtung für alle im Bundeseigentum stehenden Gebäude und Liegenschaften. Die Verwaltung der zivil genutzten Immobilien wird vom jeweiligen Landeshauptmann (ausgenommen Wien) im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung über so genannte Bundesgebäudeverwaltung I-Dienststellen wahrgenommen. Die Bundesbaudirektion Wien ist Teil der Bundesgebäudeverwaltung für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Ihr unterstehen die Amts-, Schul- und Theatergebäude sowie die Burghauptmannschaft in Wien und die Bundesmobilienverwaltung. Die Bundesgebäudeverwaltung II mit den Dienststellen Graz, Linz-Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt ist insbesondere für die militärischen Gebäude in den jeweiligen Bundesländern zuständig. Im Rahmen der Privatisierung wurde 1992 die Bundesimmobiliengesellschaft geschaffen.

Literatur#

  • F. Kolb, Die Bundesgebäudeverwaltung, 1968