Bundesversammlung#
Wird aus Nationalrat und Bundesrat gebildet. Kompetenzen: Angelegenheiten betreffend den Bundespräsidenten (dessen Angelobung; Anordnung einer Volksabstimmung zur vorzeitigen Absetzung; Zustimmung zur behördlichen Verfolgung; Anklageerhebung beim Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung), Kriegserklärung. 1920-31 und 1945 wählte die Bundesversammlung den Bundespräsidenten.
Literatur#
- H. Schambeck (Hg.), Österreichs Parlamentarismus, 1986
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