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Deutscher Bund#

Ein auf dem Wiener Kongress 1815 durch die "Bundesakte" gegründeter Staatenbund der deutschen souveränen Fürsten sowie freien Städte, der bis 1866 bestand.

Er umfasste zunächst 41, zum Schluss 33 Mitglieder, die nach innen zwar eigene Entscheidungsgewalt hatten, nach außen jedoch die Mehrheitsbeschlüsse des Deutschen Bunds zu befolgen hatten.

Vom österreichischischen Gebiet waren die Länder der ungarischischen Krone sowie Galizien und Bukowina, Istrien, Dalmatien, Venetien und die Lombardei ausgeschlossen. Dem Deutschen Bund gehörten jedoch die Könige von Dänemark (für Holstein), England (für Hannover) und der Niederlande (für Luxemburg) an.

Bundesorgan war die in Frankfurt unter österreichischischem Vorsitz tagende Bundesversammlung aller Gesandten, deren Arbeitsfähigkeit in hohem Maß von der Beziehung zwischen Preußen und Österreich abhängig war. Insbesondere unter dem Einfluss von Metternich wurde der Deutsche Bund vor allem seit den 1830er Jahren ein Instrument zur Unterdrückung der deutschen Einheits- und Verfassungsbewegung.

Nach der Revolution von 1848 - an die Stelle des Deutschen Bunds war zwischenzeitlich die Deutsche Nationalversammlung getreten - wurde der Deutsche Bund durch Felix Fürst Schwarzenberg 1850 zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt.

Im so genannten Olmützer Vertrag beschloss aber Preußen dennoch, dem Staatenbund wieder beizutreten. Der sich anlässlich der Frage nach einer groß- oder kleindeutschen Lösung verschärfende Gegensatz zwischen Österreich und Preußen führte nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 zu einem Ende des Deutschen Bunds. Österreich musste im Frieden von Prag die Auflösung des Deutschen Bunds anerkennen.

Literatur#

  • K. O. Freiherr von Aretin, Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund, 1980
  • L. Benfeldt, Der Deutsche Bund als nationales Band, 1985
  • H. Rumpler (Hg.), Deutscher Bund und deutsche Frage 1815-66, 1990
  • A. Kaernbach, Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes, 1991


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