Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Devisenrecht#

Nach dem Devisengesetz (DevG) 1946 sollen die vorhandenen und anfallenden Devisen erfasst und der Wirtschaft nach Maßgabe der Dringlichkeit des Bedarfs zur Verfügung gestellt werden. Die Oesterreichische Nationalbank hat als Devisenbehörde für die Aufrechterhaltung und Sicherung der Währung zu sorgen.

Seit dem 4. 11. 1991 hat die Nationalbank die volle Liberalisierung der österreichischen devisenrechtlichen Bestimmungen verwirklicht und damit den 1986 begonnenen Totalabbau der über Jahrzehnte bestehenden devisenrechtlichen Beschränkungen beendet. Allenfalls erforderliche Meldungen dienen nur devisenstatistischen Zwecken. Damit entspricht Österreich zumindest materiell den Bestimmungen des IWF, der OECD und des EWR. Oesterreichische Nationalbank.

Literatur#

  • A. Schwarzer und W. List, Das österreichische Devisenrecht, 1992