Doping#
Anwendung verbotener leistungssteigernder Wirkstoffe (Stimulantien, Narkotika, anabole Steroide, Beta-Blocker, Methoden und anderer) im Sport sowie Überdosierung begrenzt zugelassener Wirkstoffe (Alkohol, Marihuana und andere); verboten aus gesundheitlichen, sportethischen und rechtlichen Gründen; in Österreich auch schon vor dem modernen Leistungssport ("Arsenik-Esser", um 1910 im Pferdesport) bekannt.
Der Rat der Gesundheitsminister der EU beschloss 1992 ein Gesetz gegen Doping; die gegenwärtig für Österreich geltenden Bestimmungen sind in Anlehnung an Vorgaben des Internationalen Olympischen Komitees, der internationalen Fachverbände, des Europarats und anderer festgelegt und werden seit 1994 vom Österreichischen Anti-Doping-Komitee bei Training und Wettkampf überwacht.
Literatur#
- Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung, Antidoping 94