Dualismus#
Die durch den Ausgleich von 1867 mit Ungarn geschaffene staatsrechtliche Form der Habsburgermonarchie. Die beiden Reichshälften waren durch die Person des Herrschers und durch gemeinsame Angelegenheiten (Außenpolitik, Heer und Finanzen) verbunden, wurden aber sonst nach verschiedenen Prinzipien verwaltet. Der Dualismus fußte auf der Hegemonie der beiden "führenden Nationen", die Festlegung der Rechte der in beiden Reichsteilen lebenden Nationalitäten gehörte zu den Kompetenzen der beiden Regierungen bzw. Parlamente. Die Ungarn benützten die Vorherrschaft in Transleithanien zu starkem Druck auf die anderen Nationalitäten, in der westlichen Reichshälfte entbrannte ein heftiger Nationalitätenkampf, weil sich die Slawen benachteiligt fühlten und eine Änderung zu ihren Gunsten anstrebten.
Literatur#
- J. Redlich, Das österreichische Staats- und Reichsproblem, 2 Bände, 1920-26
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