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Ebenbürtigkeit #

Spielte in gegliederten Gesellschaften, besonders im Adel, im Eherecht (auch im Familien-, Vormundschafts- und Prozessrecht) eine große Rolle. Das Haus Habsburg anerkannte nur eine geringe Zahl von Familien als ebenbürtig. Als unebenbürtig galten zum Beispiel die Ehe von Erzherzog Ferdinand II. von Tirol mit Philippine Welser, von Erzherzog Johann mit Anna Plochl und Erzherzog Franz Ferdinand mit Sophie Gräfin Chotek.