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Einverleibung#

Grundbücherliche Eintragung, die Erwerb, Übertragung, Beschränkung oder Löschung bücherlicher Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht, Reallast usw.) unbedingt bewirkt; zu unterscheiden von Vormerkung und Anmerkung.

Literatur#

  • H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 1991


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